Dürfen Gemeinden Steuer erheben?
Leserfrage zur Pferdesteuer
Das ist zutreffend. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 8. September 2015 entschieden, »dass die Gemeinden grundsätzlich berechtigt sind, auf das Halten und das entgeltliche Benutzen von Pferden für den persönlichen Lebensbedarf eine örtliche Aufwandsteuer (Pferdesteuer) zu erheben«.
Vorreiter in Sachen Pferdesteuer ist das Bundesland Hessen. Seit 2013 bzw. 2014 muss hier in einzelnen Gemeinden (Bad Sooden-Allendorf, Kirchheim, Schlangenbad) von Pferdebesitzern eine Pferdesteuer entrichtet werden. Vorausgegangen war dem, dass der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel die Pferdesteuersatzung der beklagten Stadt Bad Sooden-Allendorf im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens überprüft und für rechtmäßig gehalten hat.
Die dagegen gerichtete Beschwerde mehrerer Kläger, darunter auch ein Reiterverein, wies das Bundesverwaltungsgericht mit dem eingangs zitierten Urteil zurück.
Nicht nur im Pferdesport, sondern auch in Landwirtschaft, Politik und Sport gibt es zahlreiche Stimmen, die auf die Unsinnigkeit einer Pferdesteuer, den großen Verwaltungsaufwand, die Ungleichbehandlung von Pferdebetrieben und Reitvereinen gegenüber anderen Sportarten hinweisen.
Experten verweisen auch darauf, dass die Einführung einer Pferdesteuer vermutlich zur Auflösung von Reitvereinen führt und zudem eine existenzielle Gefährdung für Pferdebetriebe und Arbeitsplatzverlust bedeutet.
Von über 220 Kommunen, die bereits über eine Pferdesteuer nachgedacht haben, haben bislang allerdings nur vier diese Steuer eingeführt.
Kommen wir auf das Bundesland Brandenburg zu sprechen, in dem Sie wohnen. Brandenburg ist bekanntlich ein Pferdeland. Dort macht sich gelegentlich auch Unmut der Bürger über die Pferdehaltung breit. So haben sich im Landkreis Oberhavel Anwohner über Pferdeäpfel und das Zertrampeln der Wege beschwert. Daraufhin wurde in der Gemeinde Oberkrämer Anfang März 2016 über die Einführung einer Pferdesteuer abgestimmt. Die Pferdehalter sollten etwa 200 Euro pro Jahr und Tier bezahlen. Mit dem Geld sollten Schäden durch Pferde und Reiter auf Fuß- und Radwegen im Mühlenbecker Land beseitigt werden. Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.
Nach gegenwärtigem Stand wird die seit 2015 bundesweit zulässige Pferdesteuer, die zu den sogenannten Bagatellsteuern zählt, bislang in keiner Kommune Brandenburgs erhoben. joh
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