Verschärfung durch die Scharfmacher

Im von der Rechten dominierten französischen Senat droht eine weitere Lockerung des Arbeitsrechts

  • Ralf Klingsieck, Paris
  • Lesedauer: 3 Min.
Die in Frankreich heftig umstrittene Reform des Arbeitsrechts steht mit den Beratungen im Senat vor einer neuen Hürde. Die Regierung von Manuel Valls erhofft sich einen Abschreckungseffekt für die Gegner.

Das umstrittene Gesetz über die Arbeitsrechtsreform der französischen Regierung steht seit Montagnachmittag und voraussichtlich bis zum 24. Juni auf der Tagesordnung des Senats. Da in der zweiten Kammer des Parlaments die rechte Opposition über die Mehrheit der Sitze verfügt, kann sie der Regierung einige Schwierigkeiten bereiten. Ihr erklärtes Ziel ist es, das Gesetz in seiner ursprünglichen Form, also ohne die inzwischen gemachten Zugeständnisse an die breite Protestfront, wiederherzustellen.

Dazu gehört beispielsweise die Begrenzung der Entschädigungszahlungen in Arbeitsrechtsprozessen oder die Möglichkeit für den Unternehmer, bei jeglicher Art wirtschaftlicher Probleme Mitarbeiter entlassen zu dürfen. Ferner soll der Arbeitgeberanteil an den Sozialabgaben von 20 auf 16 Prozent gesenkt werden. Auch soll die im Gesetz vorgesehene »Aufwertung« von Zeiten besonders schwerer körperlicher Arbeit bei der Berechnung der Rentenansprüche im Sinne der Unternehmer »vereinfacht« werden. Das würde den Effekt der Maßnahme weitgehend unwirksam machen.

Doch dabei soll es nicht bleiben. Die rechte Opposition will das Reformgesetz nach ihren eigenen Vorstellungen von Sozialpolitik noch verschärfen. So soll auch gleich die verhasste 35-Stunden-Woche definitiv abgeschafft und - soweit es nicht in einzelnen Branchen oder Unternehmen durch ausgehandelte Abkommen anders bestimmt ist - prinzipiell 39 Stunden gearbeitet werden.

Das wollen die »Republikaner« im Artikel 2 des Gesetzes verankern, der vor allem den Arbeitszeitregelungen gewidmet ist. Er ist besonders umstritten, weil er in Umkehrung der bisherigen Praxis Betriebsabkommen ein Primat vor Branchenabkommen einräumen soll. Die Kritiker des Gesetzes betonen, dass die Beschäftigten im Betrieb den Erpressungen der Unternehmer, die mit dem Abbau von Arbeitsplätzen drohen, ausgesetzt seien und daher den für sie oft ungünstigen Betriebsabkommen zustimmen müssen. Dagegen können die Gewerkschaften auf Branchenebene gegenüber den Unternehmerverbänden ihr Gewicht in die Waagschale werfen. Außerdem haben sie mehr Erfahrung im Verhandeln.

Dieser Hardliner-Kurs der Rechten im Senat und die Positionen der verschiedenen Republikaner-Anwärter auf die Präsidentschaftskandidatur 2017 - die am liebsten jegliche Arbeitszeitbegrenzung abschaffen und nur noch die EU-Höchstgrenze von 48 Stunden pro Woche gelten lassen wollen - hofft die Regierung von Manuel Valls (Sozialistische Partei, PS) für sich ausnutzen zu können.

Die Reformgegner sollen dadurch abgeschreckt werden und begreifen, dass das Gesetz in der von Premier Valls geforderten Fassung t. Doch der Regierungschef hofft nicht nur auf ein solches Umdenken seiner Kritiker, sondern auch auf die Abnutzung und Erschöpfung der Ablehnungsbewegung, zumal die Ferienzeit naht und es schwieriger wird, Massen zu mobilisieren. Valls will bis zur zweiten Lesung des Gesetzes in der Nationalversammlung im Juli hart bleiben, dann dort die Änderungen der rechten Senatsmehrheit wieder rückgängig machen und ferner, wie aus seiner Umgebung bekannt wurde, weitere Zugeständnisse machen.

So hofft er, die »Dissidenten« in der PS-Fraktion aus der Ablehnungsfront herausbrechen zu können. Denn es soll unbedingt vermieden werden, so wie Mitte Mai bei der ersten Lesung, die Abstimmung über das Gesetz noch einmal nach Artikel 49.3 der Verfassung mit der Vertrauensfrage verbinden zu müssen. Dass dann der Senat sicher in seiner zweiten Lesung wieder alles in seinem Sinne rückgängig machen wird, spielt schon keine Rolle mehr. Bei solchen Differenzen entscheidet letztlich das Votum der Nationalversammlung.

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