Keine Eizellen für den Witwer

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Freiburg. Ein Witwer kann eine Klinik nicht zwingen, eingefrorene Eizellen seiner verstorbenen Frau herauszugeben. Das Oberlandesgericht Karlsruhe wies eine Klage ab. Hauptgrund für die Entscheidung war ein Vertrag der Eheleute, der die Herausgabe der Zellen nur an das Ehepaar gemeinsam vorsieht. Der Kläger will die befruchteten Eizellen haben, um sie von seiner neuen Ehefrau austragen zu lassen. Die Richter argumentierten, dass der Vertrag nicht einseitig nachträglich abgeändert werden könne, selbst wenn die Freigabe der Eizellen dem erklärten Willen der verstorbenen Ehefrau entsprochen hätte. Auch sei der Mann nicht Eigentümer der Eizellen. epd/nd

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