Immer Vorfahrt für Rettungsfahrzeuge?
Leserfrage
Ich bin als Verkehrsteilnehmer im Auto bei nahenden Rettungsfahrzeugen immer verunsichert, ob Rettungswagen tatsächlich immer Vorfahrt haben. Wie verhält es sich damit?
Jens P., Halle/Saale
Rettungsfahrzeuge haben im Ernstfall immer Vorfahrt. Deshalb müssen andere Verkehrsteilnehmer ihnen auf der Straße Platz machen. Die anderen Verkehrsteilnehmer müssen ihnen also Platz machen und sie vorbei lassen. Denn Rettungsfahrzeuge im Einsatz unterliegen nicht mehr der Straßenverkehrsordnung. Wer gegen diese Pflicht verstößt, riskiert ein Bußgeld.
Allerdings: Die Vorfahrtrechte von Rettungswagen im Einsatz haben ihre Grenzen, wie die Deutsche Anwaltauskunft (DAV) mitteilt. »Diese erwähnte Pflicht ist aber begrenzt«, erläutert DAV-Rechtsanwalt Swen Walentowski. »So müssen sich die anderen Verkehrsteilenehmer nicht selbst in Gefahr bringen, um einen Rettungswagen passieren zu lassen.«
Darüber hinaus sind auch Rettungswagen, die zu einem Einsatzort unterwegs sind, an Recht und Gesetz gebunden. »Rettungsfahrer müssen auch im Ernstfall immer abwägen, ob die schnellere Fahrt zum Einsatzort ein erhöhtes Unfallrisiko wert ist«, ergänzt Swen Walentowski. »Ihre Fahrmanöver müssen daher umsichtig erfolgen.« DAV/nd
Weitere Informationen über die Rechte von Rettungswagen und die Pflichten der anderen Verkehrsteilnehmer findet man in einem Film unter www.anwaltauskunft.de.
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