Freibrief für ein Machtwort

Karlsruhe erlaubt deutsche Beteiligung am Antikrisenkurs der EZB - unter Auflagen

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Karlsruhe. Es kommt nicht oft vor, dass ein Machtwort dreieinhalb Jahre diverse Gerichte beschäftigt. Am Dienstag hat das Bundesverfassungsgericht Klagen gegen das sogenannte OMT-Programm (»Outright Monetary Transactions«) der Europäischen Zentralbank (EZB) zurückgewiesen. Der Beschluss zum unbeschränkten Ankauf von Anleihen krisenbedrohter Staaten verstoße wegen begrenzender Auflagen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht gegen das Verbot der monetären Haushaltsführung, so die Karlsruher Richter.

Damit beendete das Bundesverfassungsgericht den von einer breiten Klägergruppe aus CSU-Vize Peter Gauweiler, dem Verein »Mehr Demokratie« und der Linksfraktion angestoßenen Rechtsstreit über eine umstrittene Ankündigung von EZB-Chef Mario Draghi. Dieser hatte 2012 mit seinem Machtwort (»whatever it takes«), im Notfall unbegrenzt Staatsanleihen von Krisenländern zu kaufen, für eine Beruhigung der Staatsschuldenkrise gesorgt. Allein die Ankündigung reichte, um die Zinslast der betroffenen Länder zu senken. Angewendet wurde das OMT-Programm bis dato nicht.

Umstritten war, ob die EZB eigenmächtig solche Risiken für den Steuerzahler eingehen durfte. Die Verfassungsrichter hatten Anfang des Jahres 2014 schwerwiegende Bedenken geäußert, vorab aber den EuGH entscheiden lassen. Der Luxemburger Gerichtshof sah in dem Beschluss keinen Verstoß gegen EU-Recht. Auf dieser Grundlage fiel nun das endgültige Urteil in Karlsruhe. Dieses sieht jedoch Einschränkungen für die Beteiligung der Bundesbank vor: Bundesregierung und Bundestag müssen die Umsetzung des Programms dauerhaft überwachen und bei Verstößen eingreifen. Für andere Anleihenkaufprogramme der EZB hat das Urteil keine Konsequenzen. nd/Agenturen Seite 2

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