Beamtenbund fordert Stärkung des Flächentarifvertrages
Dauderstädt kritisiert vor Treffen von Bundesregierung, Wirtschaft und Gewerkschaften die Folgen von Privatisierungen
Berlin. Der Bundesvorsitzende des Deutschen Beamtenbundes (dbb), Klaus Dauderstädt, hat sich vor dem Treffen der Bundesregierung mit den Spitzen aus Wirtschaft und Gewerkschaften für den Erhalt von Flächentarifverträgen ausgesprochen. »Alle staatlichen Ebenen müssen mit gutem Beispiel vorangehen«, sagte er gegenüber »neues deutschland«. Der öffentliche Dienst habe eine »Vorbildfunktion« bei der Tarifbindung. Dauderstädt kritisierte, dass die Privatisierungen von Kommunal- und Landesbetrieben der vergangenen Jahre beispielsweise im Klinikbereich oft mit der Ablösung von Flächen- durch Haustarifverträge einhergegangen sei. »Diese Beispiele zeigen, dass es bei den öffentlichen Arbeitgebern hinsichtlich der Tarifbindung noch viele offenen Baustellen gibt«, so der dbb-Vorsitzende. Bei dem Treffen von Politik, Wirtschaft und Gewerkschaften am Donnerstag in Meseberg wird es unter anderem um die sinkende Anzahl von Tarifverträgen in der Bundesrepublik gehen.
Die Frage, wie die Tarifbindung in Deutschland gestärkt werden kann, war bereits beim Meseberg-Treffen im Vorjahr erörtert worden. Der ver.di-Verositzende Frank Bsirske hatte am Montag anlässlich der Vorstellung einer Studie zur sinkenden Tarifbindung Nachbesserungen am Tarifautonomiestärkungsgesetz, besonders bei der Erleichterung der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen gefordert. Aktuelle Auswertungen im Auftrag der Dienstleistungsgewerkschaft und der Hans-Böckler-Stiftung zeigten, dass sowohl die Anzahl der Tarifverträge insgesamt als auch der Allgemeinverbindlicherklärungen nach Inkrafttreten des Gesetzes am 16. August 2014 weiter gesunken waren. Änderungen an dem Gesetz seien aber aktuell nicht geplant oder verabredet, erklärte ein Sprecher der Bundesregierung gegenüber »neues deutschland«. Aus dem Bundesarbeitsministerium hieß es: »Für eine abschließende Beurteilung der erst Mitte 2014 geänderten Regelungen ist es noch viel zu früh.« nd
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