Kein Schadenersatz für stillgelegte Atomkraftwerke
Der Energieriese Eon ist mit einer Klage vor dem Landesgericht Hannover gescheitert
Die millionenschwere Schadenersatzklage des Energieriesen Eon wegen der vorübergehende Stilllegung zweier Atomkraftwerke nach der Katastrophe von Fukushima ist vorerst gescheitert. Eon hätte im März 20011 eine Anfechtungsklage gegen das Moratorium erheben müssen, entschied das Landgericht Hannover in einem am Montag verkündeten Urteil. Der Konzern forderte vom Bund, Bayern und Niedersachsen wegen des zeitweisen Ausfalls der Stromproduktion über 382 Millionen Euro.
Die sieben ältesten Meiler in Deutschland mussten nach der Katastrophe von Fukushima für die dreimonatige Dauer des Moratoriums vom Netz genommen werden, um ihre Sicherheit zu überprüfen - darunter waren auch die Eon-Kraftwerke Isar 1 und Unterweser.
Laut dem noch nicht rechtskräftigen Urteil des Landgerichts wäre es Eon damals zuzumuten gewesen, eine Anfechtungsklage gegen das Moratorium zu erheben. Dies hätte eine aufschiebende Wirkung gehabt, und Eon hätte die Atomkraftwerke nicht vom Netz nehmen müssen. Dazu sei Eon auch wegen seiner Schadensminderungspflicht verpflichtet gewesen.
Der Konzern hatte vor Gericht vergeblich argumentiert, solch eine Klage sei ihm nicht zumutbar, weil die Stilllegung der Kraftwerke »politisch gewollt« gewesen sei und vom Konzern nicht habe verlangt werden können, sich gegen die fast einmütige Haltung der Politik und der medialen Berichterstattung zu stellen. Der Energiekonzern EnBW scheiterte mit einer entsprechenden Klage bereits im April vor dem Landgericht Bonn. Das Bundesverfassungsgericht prüft auf eine Klage von Eon, RWE und Vattenfall seit März die grundsätzliche Rechtmäßigkeit des Atomausstiegs.
»Die Energiewirtschaft muss endlich einsehen, dass die Politik nach der Reaktorkatastrophe in Fukushima mit dem Atomausstieg zu Recht die Notbremse gezogen hat und die gefährliche, überteure Risiko-Technologie in Deutschland ein für alle Mal der Vergangenheit angehört. Die Justiz hat hier Gerechtigkeit hergestellt, und das ist gut so«, kommentiert Eva Bulling-Schröter, Landessprecherin der LINKEN. Bayern die heutige Entscheidung des Landgerichts Hannover, eine Schadensersatzklage der Eon Kernkraft GmbH wegen der verhängten Betriebseinstellung der Atomkraftwerke Isar 1 und Unterweser abzuweisen.
Natürlich gelte auch in Deutschland der Schutz von Eigentum. Allerdings gehe das Recht der Bevölkerung auf den Schutz der Gesundheit und körperlichen Unversehrtheit vor, folgert die Politikerin weiter. »In diesem Sinn hat die 19. Zivilkammer nicht nur eine rechtmäßige, sondern auch vernünftige Entscheidung gefällt.« AFP/nd
Wir behalten den Überblick!
Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!
Das »nd« bleibt gefährdet
Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.
Vielen Dank!