Kein Schadenersatz für stillgelegte Atomkraftwerke

Der Energieriese Eon ist mit einer Klage vor dem Landesgericht Hannover gescheitert

  • Lesedauer: 2 Min.
Nach Fukushima wurde die Notbremse gezogen, mehrere Atomkraftwerke abgeschaltet und auf ihre Sicherheit überprüft. Jetzt fordert Energiekonzern Eon Schadenersatz. Zu Unrecht findet nicht nur das Landesgericht Hannover.

Die millionenschwere Schadenersatzklage des Energieriesen Eon wegen der vorübergehende Stilllegung zweier Atomkraftwerke nach der Katastrophe von Fukushima ist vorerst gescheitert. Eon hätte im März 20011 eine Anfechtungsklage gegen das Moratorium erheben müssen, entschied das Landgericht Hannover in einem am Montag verkündeten Urteil. Der Konzern forderte vom Bund, Bayern und Niedersachsen wegen des zeitweisen Ausfalls der Stromproduktion über 382 Millionen Euro.

Die sieben ältesten Meiler in Deutschland mussten nach der Katastrophe von Fukushima für die dreimonatige Dauer des Moratoriums vom Netz genommen werden, um ihre Sicherheit zu überprüfen - darunter waren auch die Eon-Kraftwerke Isar 1 und Unterweser.

Laut dem noch nicht rechtskräftigen Urteil des Landgerichts wäre es Eon damals zuzumuten gewesen, eine Anfechtungsklage gegen das Moratorium zu erheben. Dies hätte eine aufschiebende Wirkung gehabt, und Eon hätte die Atomkraftwerke nicht vom Netz nehmen müssen. Dazu sei Eon auch wegen seiner Schadensminderungspflicht verpflichtet gewesen.

Der Konzern hatte vor Gericht vergeblich argumentiert, solch eine Klage sei ihm nicht zumutbar, weil die Stilllegung der Kraftwerke »politisch gewollt« gewesen sei und vom Konzern nicht habe verlangt werden können, sich gegen die fast einmütige Haltung der Politik und der medialen Berichterstattung zu stellen. Der Energiekonzern EnBW scheiterte mit einer entsprechenden Klage bereits im April vor dem Landgericht Bonn. Das Bundesverfassungsgericht prüft auf eine Klage von Eon, RWE und Vattenfall seit März die grundsätzliche Rechtmäßigkeit des Atomausstiegs.

»Die Energiewirtschaft muss endlich einsehen, dass die Politik nach der Reaktorkatastrophe in Fukushima mit dem Atomausstieg zu Recht die Notbremse gezogen hat und die gefährliche, überteure Risiko-Technologie in Deutschland ein für alle Mal der Vergangenheit angehört. Die Justiz hat hier Gerechtigkeit hergestellt, und das ist gut so«, kommentiert Eva Bulling-Schröter, Landessprecherin der LINKEN. Bayern die heutige Entscheidung des Landgerichts Hannover, eine Schadensersatzklage der Eon Kernkraft GmbH wegen der verhängten Betriebseinstellung der Atomkraftwerke Isar 1 und Unterweser abzuweisen.

Natürlich gelte auch in Deutschland der Schutz von Eigentum. Allerdings gehe das Recht der Bevölkerung auf den Schutz der Gesundheit und körperlichen Unversehrtheit vor, folgert die Politikerin weiter. »In diesem Sinn hat die 19. Zivilkammer nicht nur eine rechtmäßige, sondern auch vernünftige Entscheidung gefällt.« AFP/nd

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