Höherer Kinderzuschlag und Lkw-Fahrverbot
Das ändert sich ab Juli 2016
Rentenerhöhung: In den neuen Bundesländern steigen die Renten um 5,95 Prozent, in den alten Bundesländern um 4,25 Prozent.
Kinderzuschlag für Geringverdiener: Für Familien mit geringem Einkommen wird der maximale Zuschlag für Kinder von 140 auf 160 Euro pro Monat und Kind steigen. Das Geld bekommen Eltern aber nur für Kinder, die auch bei ihnen im Haushalt leben. Der Anspruch darauf gilt bis zum Alter von 25 Jahren. Infrage kommen Familien, bei denen das Einkommen der Eltern zum Bestreiten der Lebenshaltungskosten eben reicht, für die speziellen Bedürfnisse von Kindern jedoch nicht genug ist. Der Zuschlag muss schriftlich bei der zuständigen Familienkasse beantragt werden.
Samstagsfahrverbot: In der Ferienzeit im Juli und August gilt in Deutschland ab sofort ein erweitertes Fahrverbot für Lastwagen. Auch am Samstag dürfen Brummis dann nur mit Sondergenehmigung fahren. Das sorgt für mehr Platz auf den Autobahnen. Auf hoch belasteten Strecken dürfen 7,5-Tonner oder Lkw mit Anhänger nur in Ausnahmen zwischen 7 und 20 Uhr verkehren.
Elektroschrott: Bereits seit Ende Oktober 2015 steht Verbrauchern ein weiterer Entsorgungsweg für Elektroschrott (beispielsweise defekte Fernseher, Geschirrspüler, Waschmaschinen oder Computer) offen: Elektronikhändler mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 Quadratmetern sind verpflichtet, schrottreife Geräte kostenlos entgegenzunehmen. Die Händler hatten neun Monate Zeit, sich umzustellen. Ab 24. Juli müssen sie nun die Umsetzung des Elektrogesetzes gewährleisten.
Bei der Rückgabe kommt es auf die Größe an: Kleine Geräte bis 25 cm Seitenlänge müssen die Läden ohne jede Gegenleistung zurücknehmen. Bei größeren Geräten sind sie nur dann zur Annahme verpflichtet, wenn die Kunden ein ähnliches Produkt neu bei ihnen kaufen.
Einlagensicherungsgesetz: Ab 3. Juli 2016 gilt ein neues Einlagensicherungsgesetz. Danach sind Ersparnisse von Bankkunden in allen EU-Ländern in Höhe bis zu 100 000 Euro pro Kunde und Bank geschützt. Bei einer Bankpleite wird das Geld binnen einer Woche (bisher 20 Tage) ausgezahlt.
Mallorca-Steuer: Ab 1. Juli müssen Urlauber auf Mallorca im Hotel pro Person und Nacht eine Übernachtungssteuer von 0,25 bis 2,00 Euro zahlen. Die Höhe der Abgabe richtet sich nach der Art der Unterkunft. In der Nebensaison wird der Betrag halbiert. Zusätzlich werden zehn Prozent Mehrwertsteuer erhoben. Kinder und Jugendliche unter 17 Jahren sind von der Abgabe befreit.
Vertragsabschluss im Internet: Verbraucher können ab 1. Juli europaweit leichter Verträge per PC, Tablet oder Smartphone im Internet abschließen. Die EU-Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste bietet einheitliche Rahmenbedingungen für die grenzüberschreitende Nutzung elektronischer Unterschriften. Geregelt ist darin auch die Zustellung elektronischer Einschreiben, Siegel und Zeitstempel. Für besonders vertrauenswürdige Webseiten gibt es ein neues Zertifikat. Agenturen/nd
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