EU: Noch kein Syrer als »unzulässig« in die Türkei zurückgeschickt
Brüssel. Drei Monate nach Beginn der Rückführungen von Migranten unter dem EU-Türkei-Pakt ist noch kein einziger syrischer Flüchtling abgeschoben worden, dessen Asylantrag als »unzulässig« eingestuft wurde. Das erklärte die EU-Kommission am Montag auf epd-Anfrage in Brüssel. »Die Rückführungen haben bislang nur Personen betroffen, die nicht um Asyl nachgesucht haben«, teilte eine Sprecherin weiter mit. Demnach wurden seit dem 4. April 468 Menschen in diesem Rahmen aus Griechenland in die Türkei zurückgebracht. Darunter waren den Angaben zufolge unter anderen Pakistaner, Iraner, Marokkaner und Kongolesen. Die EU hatte mit der Türkei am 18. März ein umstrittenes Abkommen geschlossen. Demnach soll die Türkei alle Migranten und Flüchtlinge, die ab 20. März über die Ägäis auf irreguläre Weise auf die griechischen Inseln gelangten, wieder zurücknehmen, sofern diese in der EU kein Asyl erhalten. Dabei baut die EU darauf, dass sie Migranten ohne Asylgrund - sogenannte Wirtschaftsmigranten - direkt zurückschicken kann. Aber auch Flüchtlinge, darunter Menschen aus Syrien, sollen in die Türkei zurückgebracht werden, wenn ihr Asylgesuch als »unzulässig« eingestuft wird. Eine solche Einstufung ist nach EU-Recht möglich, wenn die Türkei für den jeweiligen Flüchtling als sicher bewertet wird. Bislang hat es den EU-Angaben zufolge noch keine derartige letztgültige Entscheidung der griechischen Behörden gegeben, der eine Rückführung folgte. Die EU-Kommission wertet dies als Zeichen, dass die Migranten in Griechenland Verfahren erhalten, die ihre individuellen Umstände berücksichtigen. epd/nd
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