Spielball zwischen nahöstlichen Behörden
Deutsch-Palästinensern wurde von Israel und Jordanien die Einreise nach Gaza erlaubt, die Ausreise aber nicht
Artikel 13 der UN-Menschenrechtserklärung (10. Dezember 1948) besteht aus zwei Punkten: »1. Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen. 2. Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.«
In dem von Israel belagerten Gazastreifen kann der Deutsch-Palästinenser Ahmed Tubail von diesem Recht derzeit nur träumen. Seit April versucht er, aus Gaza nach Fuldatal im Landkreis Kassel zurückzukehren, wo er mit seiner deutschen Frau Anke und zwei Kindern lebt.
Am 18. März hatte sich Ahmed Tubail mit seiner in Kanada lebenden Schwester in der jordanischen Hauptstadt Amman getroffen und war mit ihr über Israel in den Gazastreifen eingereist. Beide wollten ihre schwerkranke 82-jährige Mutter besuchen, die im Krankenhaus lag. »Wir wollten sie noch einmal sehen«, sagt Tubail während eines Telefongesprächs mit der Autorin auf die Frage, warum er - trotz Reisewarnung des Auswärtigen Amtes - in seine Heimat gereist sei. Die israelischen und die jordanischen Behörden hätten ihm und seiner Schwester für die Einreise eine Sondergenehmigung erteilt.
Als aber beide drei Wochen später wieder ausreisen wollten, hieß es, sie benötigten für die Genehmigung durch die israelischen Behörden eine »Unbedenklichkeitserklärung« der jordanischen Administration. Zweimal beantragten sie die Erklärung, zweimal wurde sie ohne Angabe von Gründen abgelehnt.
Ahmed Tubail wandte sich an das deutsche Verbindungsbüro in Gaza, das sein Anliegen an die deutsche Vertretung in Ramallah im palästinensischen Westjordanland weiterleitete. Eine Antwort blieb aus. Später erfuhr er, die Vertretung habe eine Liste mit Namen von 92 Deutsch-Palästinensern und Angehörigen von ihnen, die ebenfalls auf eine Genehmigung zur Ausreise warteten. Diese Liste sei den israelischen und den jordanischen Behörden vorgelegt worden, man müsse warten. Drei Monate später wartet Tubail immer noch.
Mehr Glück hatte seine Schwester, der mit Hilfe der kanadischen Botschaft die Ausreise schließlich am 25. Mai gelang. Warum Deutschland für seine Bürger palästinensischer Herkunft nicht schafft, was Kanada gelingt, ist unklar.
Die Familie, die katholische Kirche in Kassel und ein »Unterstützer- und Freundeskreis für Ahmed Tubail« haben sich an das Auswärtige Amt und an dessen Chef Frank-Walter Steinmeier persönlich gewandt, um »freundlich wie dringlich« darum zu bitten, sich für die Ausreise von Ahmed Tubail einzusetzen. Doch nichts bewegt sich. Tubail sagt, in dem »Freiluftgefängnis« Gaza fühle er sich sich »allein gelassen« von der deutschen Diplomatie.
Der Übergang von Gaza nach Rafah in Ägypten ist »aus Sicherheitsgründen« geschlossen. Deshalb kann der von Israel abgeriegelte Gazastreifen derzeit nur über israelische Kontrollpunkte verlassen werden. Einer davon ist Eres. Von da sollte es für Palästinenser über Israel und das besetzte Westjordanland weitergehen zur Allenby-Brücke, dem Übergang nach Jordanien. Aber das verweigert Jordanien derzeit. Vermutet wird, dass Amman verärgert ist, weil Ägypten Rafah geschlossen hält.
Anwälte und Politiker, die versuchen den in Gaza Gestrandeten zu helfen, verweisen auf die grundlegende Verantwortung Israels für die Bewegungsfreiheit der Menschen dort. »Israel ist verantwortlich für eine Lösung«, so Mashour Abu Daka, ehemaliger Kommunikationsminister der palästinensischen Autonomiebehörde in der israelischen Zeitung »Haaretz«; auch weil es den Bau eines Flughafens und eines Hafens in Gaza verhindert. Der mit EU-Geldern gebaute Yasser-Arafat-Flughafen in dem Küstenstreifen war im Oktober 2000 von israelischen Kampfjets zerbombt worden.
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