SPD-Abgeordnete Hinz legt Mandat nieder

Kein Abitur, kein Studienabschluss - Essener Parlamentarierin räumt Fehlverhalten ein / »Nicht die Courage für Ehrlichkeit aufgebracht«

  • Lesedauer: 3 Min.

Update 15.30 Uhr: Hinz legt Mandat nieder
Die Abgeordnete Petra Hinz verzichtet nach Kritik an der Fälschung ihres Lebenslaufs auf ihr Bundestagsmandat. Dies hat ihr Rechtsanwalt gegenüber der »WAZ« schriftlich mitgeteilt. Demnach habe Hinz bereits den Bundestagspräsidenten Norbert Lammert über ihren Rücktrittswunsch informiert und ihn um einen schnellstmöglichen Termin gebeten.

Ihr Anwalt erklärte im Wortlaut: »Im Auftrag unserer Mandantin Frau Petra Hinz, MdB, teilen wir mit, dass sich Frau Hinz entschieden hat, auf ihre Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag zu verzichten. Sie hat den Präsidenten des Deutschen Bundestages, Professor Dr. Norbert Lammert, über diesen Entschluss in Kenntnis gesetzt und ihn um einen schnellstmöglichen persönlichen Termin gebeten, um ihm gegenüber diesen Verzicht zu erklären. Der Verzicht wird gemäß § 46 Absatz 3 Satz 1 des Bundeswahlgesetzes im Zeitpunkt der Erklärung gegenüber dem Präsidenten des Deutschen Bundestages wirksam.«

SPD-Abgeordnete Hinz: Gefälschter Lebenslauf

Berlin. Um den Spott, der da nun auch kommt neben aller Kritik, muss sich Petra Hinz nicht sorgen - ob denn wenigstens die in ihrem Lebenslauf angegebene Mitgliedschaft in der Karnevalsgesellschaft Hahnekopp richtig sei, fragte am Mittwochmorgen jemand rhetorisch im Kurznachrichtendienst Twitter. Das Nachhaken kommt nicht von ungefähr: Die Essener SPD-Bundestagsabgeordnete hat zugegeben, wichtige Teile ihres Lebenslaufs gefälscht zu haben. Die Politikerin verfüge weder über Abitur noch über ein abgeschlossenes Jurastudium, erklärten ihre Anwälte am Dienstagabend in einem Schreiben, das auch auf Hinz› Internetseite veröffentlicht wurde.

In ihrem offiziellen Lebenslauf, der so auch am Mittwochmorgen noch auf der Seite des Bundestags zu lesen war, hatte sie fälschlicherweise behauptet, diese Qualifikationen erworben zu haben. »1984 Abitur«, heißt es da, »1985 bis 1995 Studium der Rechts- und Staatswissenschaften, Abschluss erstes und zweites Staatsexamen«. Die Anwälte stellten klar, »dass Frau Hinz zu keinem Zeitpunkt rechtsberatend tätig war«. Ihre Angestelltentätigkeit in den Jahren 1999 bis 2003 sei - im Gegensatz zu dem Eindruck, den ihr offizieller Lebenslauf erweckt - »nicht juristischer Natur« gewesen.

Nach Angaben ihrer Anwälte hatte Hinz 1983 die Fachhochschulreife erworben. Mitte der 1990-er Jahre habe sie dann den Versuch unternommen, auf dem zweiten Bildungsweg das Abitur nachzuholen »und so zumindest einen Teil ihrer biografischen Falschangaben zu heilen«. Aufgrund ihrer »zeitlichen Beanspruchung als Mitglied im Rat der Stadt Essen und ihres ehrenamtlichen politischen Engagements« habe Hinz diesen Versuch jedoch bereits nach etwa einem Jahr wieder aufgeben müssen.

In dem Schreiben der Anwälte heißt es: »In der Rückschau vermag Frau Hinz nicht zu erkennen, welche Gründe sie seinerzeit veranlasst haben, mit der falschen Angabe über ihren Schulabschluss den Grundstein zu legen für weitere unzutreffende Behauptungen über ihre juristische Ausbildung und Tätigkeit.« Die SPD-Politikerin sei »sehr bestürzt, nicht die Courage aufgebracht zu haben, für ihr Fehlverhalten geradezustehen«, schrieben die Anwälte. »Sie bittet ihre Wegbegleiter, ihre Mitarbeiter, ihre Freunde und Familie, all die Menschen, die ihr vertraut haben, und auch die allgemeine Öffentlichkeit von ganzem Herzen um Entschuldigung.«

Seit 2005 sitzt Hinz für die SPD im Bundestag. Sie hatte laut Medienberichten bereits vor einigen Tagen parteiintern angekündigt, nicht mehr für den Bundestag kandidieren zu wollen. In einer vergangene Woche veröffentlichten Stellungnahme beklagte sie Versuche zur »verleumderischen Diffamierung meiner Person«. Im Bundestag hatte Hinz den Ausschüssen für Haushalt und Rechnungsprüfung angehört. Agenturen/nd

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