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Bildungslexikon

  • tgn
  • Lesedauer: 2 Min.

Fachhochschulen. Die Geschichte der Fachhochschulen (FH) beginnt in den 1960ern der BRD. Ausschlaggebend waren die Dokumentation »Die deutsche Bildungskatastrophe« des Pädagogen Georg Picht und die Bildungsvergleiche innerhalb des Vorläufers der EU, der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG). Daraufhin entwarfen 1967 der baden-württembergische Minister für Kultus, Wilhelm Hahn, und der Soziologe Ralf Dahrendorf einen Hochschulgesamtplan, der die »einheitliche Hochschullandschaft und ein in Kurz- und Langstudium differenzierbares Studienmodell« vorsah. Neben Universitäten und Pädagogischen Hochschulen sollte es Studienseminare, Kunsthochschulen, Ingenieurschulen, Höhere Fachschulen geben. Unter Mitwirkung der Länder wurde der Plan 1968 von den Ministerpräsidenten der elf Bundesländer als »Abkommen der Länder in der Bundesrepublik Deutschland zur Vereinheitlichung auf dem Gebiet des Fachhochschulwesens« verabschiedet.

Durch eine Grundgesetzänderung wurden dann auch Gemeinschaftsaufgaben von Bund und Ländern neu geregelt. So erhielt der Bund Rahmenrichtlinienkompetenz, die Länder Mitwirkungsrechte beim Aus- und Neubau von Hochschulen. Ferner sollten Bund und Länder über Vereinbarungen bei der Bildungsplanung, Förderung von Einrichtungen und Vorhaben wissenschaftlicher Forschung kooperieren.

Mit dem Hochschulrahmengesetz (HRG) von 1976 wurde den FH die Freiheit von Forschung und Lehre und akademische Selbstverwaltung zugesprochen und mit der HRG-Novellierung von 1985 die anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung.

In den 1990ern wurden alle Ingenieurhochschulen und Teile der Technischen Hochschulen der DDR zu FH, jedoch ohne dass ihnen das Promotions- und Habilitationsrecht erhalten blieb. Anfang der 2000er Jahre begann dann die Anpassung an den Bologna-Prozess. tgn

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