- Kultur
- Kampffeld Wissenschaft
»Slapp-Klagen«: Die Holzhammer-Methode
»Slapp-Klagen« schüchtern politische Gegner ein. Betroffen sind besonders linke Wissenschaftler*innen – etwa im Fall Freitag vs. Backhoefer
Mit Grauen und Faszination schauen derzeit alle, die keine Fans einer faschistischen Agenda sind, auf die Vorgänge in den USA. Die Umbaumaßnahmen der Trump-Administration erstrecken sich auf den gesamten Staat und damit auf alle gesellschaftlichen Bereiche, die dieser direkt oder indirekt unter seiner Kontrolle hat. Besonders betroffen von den MAGA-Säuberungen sind die Justiz und der Wissenschaftsbetrieb; es geht hier (neben anderen Absichten der Ultrarechten) um die Elimination jeglicher Spur von Antidiskriminierungsarbeit, im Fall der Hochschulen auch um die Elimination jeglicher Form von Gesellschaftskritik.
Während die Vorgänge in den USA tatsächlich extrem sind, muss gar nicht zur Weltmacht geblickt werden, um eine Stärkung der Rechten und ihres institutionell geführten »Kulturkampfs« zu sehen – auch im universitären Bereich. Die Medienwissenschaftlerin Rena Onat von der Meldestelle FG Gender erklärt: »Rechte Angriffe auf die Wissenschaft nehmen zu, besonders im Bereich der Gender Studies. Zwar gibt es keine systematische Erfassung, aber die Fachgesellschaft beobachtet eine Zunahme der Fälle, da immer mehr Mitglieder um Unterstützung bitten. Dies steht in Zusammenhang mit gesellschaftlichen Debatten, insbesondere von der AfD, die eine gezielte Ablehnung von Gender Studies und deren Finanzierung vorantreibt.«
Ein wichtiger Schauplatz für solche Angriffe sind die Gerichte – genauer gesagt, das Mittel der Slapp-Klage: Strategic Lawsuits Against Public Participation, abgekürzt Slapp (englisch slap: schlagen), in denen es weniger darum geht, eine bestimmte Forderung durchzusetzen, als darum, die beklagte Person durch die Kosten und den Aufwand eines langwierigen Rechtsstreits einzuschüchtern. Der unausgesprochene Zweck dieser Klagen ist es, bestimmte Meinungsäußerungen – sprich: Inhalte – und ihre Verbreitung zu unterdrücken.
Ein Fallbeispiel für einen solchen juristischen »Schlag auf die Finger« aus der BRD: die Unterlassungsklage der Sexualpädagogin Tabea Freitag gegen den Antifeminismusforscher Ferdinand Backhoefer. Freitag ist Autorin von »Fit for Love. Prävention von Pornografie-Konsum und sexueller Gewalt«, einer Materialsammlung für die »sexualpädagogische« Arbeit mit Jugendlichen. Laut dem Vorwort zur zweiten Auflage kommt der Publikation folgender Verdienst zu: Hier werde »endlich ein Diskurs« über die Bemühungen der Mainstream-Gesellschaft angestoßen, »eine überall wahrgenommene ›diskriminierende Heteronormativität‹ durch eine ›Sexualpädagogik der Vielfalt‹ zu bekämpfen«.
Patriarchatskritik: Fehlanzeige
Das Weltbild, das in Freitags Publikation und ihrem ideologischen Umfeld zum Ausdruck kommt, kann hier nicht in Gänze dargelegt werden; wer mag, kann sich im Internet auf eine Reise durch das Milieu begeben. So viel jedenfalls noch: Das Konzept des Patriarchats scheint Freitag und vielen ihrer sexualpädagogischen Gesinnungsgenoss*innen fremd. Auf Websites und in Materialien ist die Rede von Jugendlichen, die zwar in ihrem Geschlechtscharakter klar unterschieden werden in Mädchen und Jungen, sich aber dennoch auf Augenhöhe gegenüberstünden.
Mit unserem wöchentlichen Newsletter nd.DieWoche schauen Sie auf die wichtigsten Themen der Woche und lesen die Highlights unserer Samstagsausgabe bereits am Freitag. Hier das kostenlose Abo holen.
Auch über das Phänomen der sexuellen Gewalt möchte man offenbar keine vorschnellen Schlüsse ziehen. So schreiben etwa die Sexualpädagoginnen Ina-Maria Philipps und Karlheinz Valtl in ihrem Vortrag »Beiderseits der Grenze. Das Aggressive in der Sexualität«, gehalten 2003 auf dem »Fachkongresses der Kinderschutz-Zentren« und abrufbar auf der Website des Instituts für Sexualpädagogik: »Im Zuge der Aufdeckung von sexuellen Übergriffen und Gewalttaten entstand eine erregte Öffentlichkeit und in Teilen ebenso eine aufgeschreckte Fachwelt, die sehr schnell mit Etikettierungen von Missbrauch und entsprechenden Einteilungen in Opfer und Täter war und manchmal leider immer noch ist. Vor lauter Sorge, zu wenig für den Schutz zu tun, wird die Grenze inzwischen oft sehr früh gezogen und somit Grenzverletzung attestiert.« In Wirklichkeit ist es so, dass Grenzverletzungen im Gegenteil oft zu spät oder gar nicht mitgeteilt und – vor allem weibliche – Betroffene von sexueller Gewalt in der Öffentlichkeit nach wie vor angefeindet werden. In einer für rechte Diskurse üblichen Verkehrung der Tatsachen erklären Philipps und Valtl hier aber nicht die sexuelle Gewalt zum Problem, sondern ihre Öffentlichmachung.
Ein weiterer Bestandteil der von Frau Freitag angeblich »angestoßenen« Diskurse – diese Behauptung der Tabuisierung ist ja nicht mehr als ein rechter Talking Point – sind verschwörungsideologische Elemente: Sie spricht in »Fit for Love« von einer »Genderideologie«, durchgesetzt von »undemokratischen« Lobbygruppen, die zwar aus kleinen Personenkreisen bestünden, aber dennoch nicht nur über ein »Meinungsmonopol«, sondern gar über ein »Meinungskartell« verfügten, das unter dem Vorwand der Antidiskriminierung Kinder und Jugendliche »indoktriniere« und ihre »Intuitionen verstöre«. Allerdings seien nicht die Jugendlichen selbst das Problem, sondern die Erwachsenen, die ihre Verantwortung für die frühzeitige und zunehmend gewaltsame Konfrontation der nächsten Generation mit einer »entmenschlichten Sexualität« verleugnen würden.
Rechte Schattenspiele
Es sind wohl die Grünen, die – trotz reichlicher Evidenz zum Gegenteil – hier noch immer als klares Feindbild dienen. Aber auch wirkliche Linke sind naturgemäß ein Angriffsziel, so eben Ferdinand Backhoefer, der Tabea Freitag folgendermaßen ins Gehege kam: »Ich habe kritisiert, dass eine bestimmte Methode, die Frau Freitag in ihrer ›sexualpädagogischen‹ Jugendarbeit empfiehlt, mit einer abwertenden Metapher für Menschen arbeitet, die ihre Sexualpartner*innen öfter wechseln.« Ohne hier weiter ins Detail gehen zu wollen: Es handelt sich um die sogenannte Apfelbiss-Methode, in der ein Apfel, von dem jede*r abbeißen soll, in einer Runde von Schüler*innen herumgegeben wird. Die Methode stammt aus dem Kontext des österreichischen Jugendbildungs-Vereins TeenSTAR, dem die Arbeit an Schulen allerdings untersagt wurde, nachdem Vorwürfe der Verbreitung christlich-fundamentalistischer Inhalte und homophober Propaganda laut geworden waren (Austria Presse Agentur 2018).
Slapp-Klagen entfalten bereits jetzt einen abschreckenden Effekt auf Wissenschaftler.
Rena Onat
Fachgesellschaft Genderstudien
Während die »Apfelbiss-Methode« bei den meisten Leuten ein spontanes Ekelgefühl auslösen und sie damit Backhoefers Einschätzung recht geben dürften, war Freitag mit dessen Deutung, es handele sich hier um antifeministische Inhalte, nicht einverstanden und klagte auf Unterlassung. Backhoefer dazu: »Die Gegenseite hält das für illegitim, weil Freitag in ihrem Buch ja explizit geschrieben habe, die Übung sei nicht abwertend gemeint. Mein Anwalt und ich sind jedoch der Ansicht, dass Freitag nicht darüber bestimmen kann, welche Bedeutung ihre Methoden transportieren, und dass es sich deshalb um einen klaren Fall von Meinungsfreiheit handelt, zu einer anderen Bewertung zu kommen.« Die gerichtliche Entscheidung sollte am 4. April (nach Redaktionsschluss; Anm. d. Red.) fallen – aber der langwierige Rechtsstreit und die Perspektive, auf den Kosten sitzen zu bleiben, haben schon im Vorfeld bei Backhoefer ein großes Maß an Stress produziert.
Da es hier um das bürgerliche Grundrecht der Meinungsfreiheit geht, nehmen sich seit einigen Jahren auch die Parlamente des Problems der Slapp-Klage an: 2023 wurde eine EU-Richtlinie zum Schutz von Betroffenen verabschiedet. Ob diese Maßnahmen den Betroffenen tatsächlich etwas bringen, ist allerdings unklar. Junge Forscher*innen, so Backhoefer, seien weiterhin leichtes Ziel für derartige Klagen, da sie häufig über wenig finanzielle Mittel und wenig Schutz verfügten. Wissenschaftler*innen stünden so am Ende oft alleine da, weil Universitäten zwar die Forschungsarbeit unterstützen, jedoch argumentierten, der Konflikt sei nicht arbeitsrechtlicher Natur. Besonders betroffen sind auch laut der Medienwissenschaftlerin Rena Onat »prekär beschäftigte Forscherinnen, die möglicherweise nicht mehr an der Universität angestellt sind«, denn sie »haben oft keinen Zugang zu rechtlicher Unterstützung durch das Justiziariat, was die Situation zusätzlich erschwert«.
Unsolidarische Universitäten
Mit dem Hinweis, die mangelnde institutionelle Unterstützung sei »ein Skandal an der ganzen Geschichte, der tatsächlich nichts mit den Antifeminist*innen zu tun hat«, verweist Backhoefer auf einen wichtigen Punkt: Die Rechte ist nicht das ganz Andere zum bürgerlichen Normalbetrieb. In der bundesrepublikanischen Gesellschaft und ihren Institutionen herrscht, anders als Freitag und Konsorten es darstellen, keine links-pluralistische Hegemonie; die Betroffenen von Diskriminierung haben keine Vorteilsstellung vor Gericht – oder sonst irgendwo.
Warum sich Freitag angesichts dieser Tatsache eigentlich dagegen wehrt, von Backhoefer in den Bereich des Antifeminismus gestellt zu werden, ist durchaus erklärungsbedürftig. Schließlich ist auch der Begriff des Feminismus in der deutschen Öffentlichkeit keineswegs vor allem positiv besetzt, gewinnen vielmehr autoritär-patriarchale Bewegungen an Bedeutung – in den sozialen Medien ebenso wie in Gesellschaft und Politik. Oder ist der Bereich der politischen Bildung doch (noch) so weit geprägt von einem demokratischen Pluralismus, dass die Assoziation mit dem Label Antifeminismus ein ruf- und damit berufsschädigendes Stigma darstellt? Hat man es mit einer strategischen Infiltrierung der Jugendbildung und verwandter Bereiche etwa durch evangelikale Netzwerke zu tun, denen an einem progressiven Deckmäntelchen gelegen ist? Geht es Freitag und Konsorten wirklich hauptsächlich darum, das Mittel der Klage als Waffe gegen ihre politischen Gegner*innen einzusetzen? Vermutlich von allem etwas.
Fakt ist jedenfalls: Wenn Wissenschaftler*innen und Autor*innen damit rechnen müssen, wegen schriftlich dargelegter, argumentativ gestützter Aussagen verklagt zu werden, überlegen sich alle dreimal, was sie in ihren Texten kritisieren. »Man muss nicht nur gut recherchieren, sondern jede Formulierung extrem präzise wählen, um sich nicht unnötig Angriffsflächen zu bieten«, erklärt Backhoefer. Dies führe zu einer Art Selbstzensur. Auch Rena Onat zufolge entfalten Slapp-Klagen bereits jetzt »einen abschreckenden Effekt auf Wissenschaftler*innen, indem sie diese davon abhalten, kritisch zu forschen oder zu publizieren, aus Angst vor juristischen und finanziellen Konsequenzen«.
Betroffene Wissenschaftler*innen finden weitergehende Informationen zum Thema unter: www.theresistproject.eu und www.fg-gender.de
Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.
Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.
Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.
Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.