Nationales Recht für FFH-Gebiete
Schwerin reagiert auf Kritik aus der EU-Kommission
Schwerin. Alle europäischen Vogelschutz- und Flora-Fauna-Habitat(FFH)-Gebiete in Mecklenburg-Vorpommern genießen durch eine neue Landesverordnung jetzt auch nationalen Schutz. Für die zukünftig einheitlich als Natura-2000-Gebiete bezeichneten Areale müssen bis 2018 Managementpläne erarbeitet werden, teilte das Agrar- und Umweltministerium in Schwerin mit. Es handelt sich demnach um 235 FFH- und 61 Vogelschutzgebiete. Mecklenburg-Vorpommern trägt für verschiedene Arten eine im europäischen Maßstab besondere Verantwortung, darunter für den Schrei- oder Pommernadler.
Die Gebiete, in denen es um den Schutz für europaweit bedeutsame Arten oder Lebensräume geht, waren bisher zwar an die EU-Kommission gemeldet, standen aber nicht zwingend auch unter nationalem Schutz, wie der Naturschutz-Abteilungsleiter im Ministerium, Hans-Joachim Schreiber, erläuterte. In anderen Mitgliedsstaaten und Bundesländern sehe es nicht anders aus. Die EU-Kommission hatte wegen der unzureichenden Ausweisung von Schutzgebieten im Februar 2015 gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eröffnet. Zu einer Verurteilung kam es aber noch nicht.
Nur für 53 Gebiete - darunter die Nationalparks Müritz und Vorpommersche Boddenlandschaft, der Schweriner See und die Wismarbucht - gibt es Schreiber zufolge bereits Managementpläne oder werden sie zurzeit erarbeitet. Die Geschwindigkeit für die Erstellung solcher Pläne müsse nun erhöht werden.
Für die Natura-2000-Gebiete ist ein Mindestschutz formuliert mit dem Ziel, dass sich der Zustand für die schützenswerten Arten und Lebensräume in den Gebieten nicht verschlechtern darf, sagte er. Die Managementpläne für die Gebiete hätten insbesondere Bedeutung für Naturschutz-, Bau und und Landwirtschaftsbehörden. Sie umfassten den Zustand der Gebiete und Maßnahmen, die zu ihrem Erhalt getroffen werden müssten. Dazu gehörten freiwillige Vereinbarungen wie mit Wassersportlern in der Wismarbucht, der Vertragsnaturschutz mit Landwirten sowie hoheitliches Handeln durch Schutzgebietsverordnungen.
Laut Bundesamt für Naturschutz umfasst das kohärente Netz Natura 2000 die im Rahmen der FFH- und Vogelschutzrichtlinie gemeldeten Gebiete. Diese können sich räumlich überlagern. In Deutschland bedecken die insgesamt 5206 Gebiete 15,4 Prozent der terrestrischen Fläche und rund 45 Prozent der marinen Fläche (Stand: 2015). EU-weit liegt der Meldeanteil der mehr als 27 000 FFH- und Vogelschutzgebiete bei rund 18 Prozent der Landfläche aller Mitgliedstaaten (Stand: 2015). dpa/nd
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