Schwesig plant längeren Unterhalt

Kommunen: Geld wird viele Bedürftige nicht erreichen

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Berlin. Mehr als 70 000 Kinder von Alleinerziehenden verlieren jedes Jahr wegen gesetzlicher Hürden ihren Anspruch auf staatlichen Unterhaltsvorschuss. Die betroffenen Kinder haben entweder das zwölfte Lebensjahr vollendet oder beziehen bereits seit 72 Monaten Leistungen, wie jüngst die »Saarbrücker Zeitung« unter Berufung auf aktuelle Daten der Bundesregierung berichtete, die von der Linksfraktion im Bundestag angefordert wurden.

Linksfraktionsvize Sabine Zimmermann kritisierte die Befristungen im Unterhaltsvorschussgesetz. Sie nähmen »keinerlei Rücksicht auf die tatsächlichen Bedarfe der Betroffenen und gehören deshalb abgeschafft«, sagte sie der Zeitung.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) hatte zuvor eine entsprechende Neuregelung angekündigt, die noch im September vorgestellt werden soll. Kinder würden demnach länger staatlich unterstützt, wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt. Vorgesehen sei, die Begrenzung des staatlichen Unterhaltsvorschusses auf bislang sechs Jahre abzuschaffen und die Altersobergrenze für den Bezug dieser Leistung von bisher 12 auf 18 Jahre zu erhöhen.

Eben dies hatte die Linksfraktion zuletzt Ende 2015 in einem Antrag an den Bundestag gefordert. »Leider hat auch die SPD damals dagegen gestimmt«, sagte Zimmermann.

Kritik an diesen Plänen gibt es freilich vom Städte- und Gemeindebund. Dessen Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg sagte im August gegenüber »Bild am Sonntag«, wenn der Bund die Grenzen bei Kindesalter und Bezugsdauer anheben wolle, müsse er auch »die Kosten vollständig tragen.« Da der Unterhaltsvorschuss vollständig auf Hartz-IV-Leistungen angerechnet werde, würden viele Alleinerziehende zudem keinen Cent mehr erhalten, fürchtet Landsberg.

Die Familienpolitikerin Franziska Brantner (Grüne) und Dominic Heilig aus dem Vorstand der Linkspartei fordern in der Debatte um den Unterhalt, dass künftig nicht mehr die Jugendämter für das Einfordern der Zahlungen zuständig sei sollten, sondern die Finanzbehörden. Diese hätten einen Überblick über die Einkünfte der Unterhaltspflichtigen - und könnten Zahlungen notfalls einbehalten. Agenturen/nd

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