Herrenlose-Häuser-Fall nun doch vorm BGH
Leipziger Affäre soll am 9. November verhandelt werden
Leipzig. Die Affäre um die sogenannten herrenlosen Häuser in Leipzig wird im kommenden Monat ein Fall für den Bundesgerichtshof (BGH). Am 9. November werde der 5. Strafsenat in Leipzig über den Freispruch ehemaliger Mitarbeiter des Leipziger Rechtsamtes verhandeln, teilte der BGH am Mittwoch mit. Ein für Juli angesetzter Verhandlungstermin war kurzfristig abgesagt worden.
Den Beschuldigten wurde vorgeworfen, beim Verkauf von Immobilien nicht immer die rechtmäßigen Erben gesucht und informiert zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte deshalb eine Verurteilung wegen Untreue und Betrugs gefordert. Das Landgericht Leipzig sah dies jedoch nicht als erwiesen an und sprach die drei früheren Rathausmitarbeiter sowie eine Rechtsanwältin 2014 frei. Über die Revision der Staatsanwaltschaft wird nun der BGH entscheiden.
Hintergrund des Skandals waren die vielfach ungeklärten und komplizierten Grundstücksverhältnisse nach dem Mauerfall. In Leipzig war es üblich, für leer stehende Gebäude sogenannte gesetzliche Vertreter zu bestellen. Diese veräußerten die Immobilien, der Erlös ging auf städtische Verwahrkonten. Der Vorwurf: Es wurde versäumt, die rechtmäßigen Erben zu suchen - auch wenn diese leicht zu ermitteln gewesen wären.
Nach den Freisprüchen Ende 2014 hatte Leipzigs Oberbürgermeister Burkhard Jung (SPD) erleichtert reagiert. Und er sah sich in seiner Bewertung des Vorgangs bestätigt: »Das Urteil reiht sich ein in die Ergebnisse der bisherigen Untersuchungen: Es hat im Umgang mit den sogenannten herrenlosen Grundstücken in Leipzig keine Korruption gegeben. Die angeblichen Seilschaften hat es nicht gegeben und gibt es nicht.« Der OB versicherte zudem, dass das Leipziger Rechtsamt in den vergangenen Jahren personell und organisatorisch neu aufgestellt worden sei. dpa/nd
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