Kirche regelt Segnung homosexueller Paare

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Dresden. Pfarrer der sächsischen Landeskirche dürfen ab 2017 im Einzelfall auch gleichgeschlechtliche Paare in eingetragener Lebenspartnerschaft offiziell im Gottesdienst segnen. Einer der Partner muss nach Angaben des Landeskirchenamtes in Dresden vom Dienstag der evangelischen Kirche angehören und der Kirchenvorstand der Segnung zustimmen. Eine Trauung sei das nicht, sondern eine Willensbekundung, die »Partnerschaft in Verlässlichkeit, verbindlicher Treue und Verantwortung füreinander zu begründen«. Die Segnung wird in einem eigenen Register der Kirchgemeinde eingetragen. Sie ist innerhalb der Landeskirche umstritten und wurde bisher verschieden praktiziert. Eine Arbeitsgruppe hatte theologische, rechtliche und kirchenpolitische Voraussetzungen geprüft und eine Handreichung erarbeitet. Damit sei nun wie in den meisten anderen Landeskirchen ein einheitlicher Rahmen vorgegeben, sagte ein Sprecher. epd/nd

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