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Die Verlorenen im »Dschungel«
Minderjährige Migranten in Calais müssen um Familienzusammenführung kämpfen
Von den nach wie vor rund 10 000 Flüchtlingen im »Dschungel« von Calais, der nach dem Willen der Regierung bis Ende des Jahres aufgelöst sein soll, sind mehr als 1000 unbegleitete Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Sie haben nach der EU-Verordnung Dublin III das Recht auf Familienzusammenführung, wenn nachgewiesen wird, dass sie Angehörige in Großbritannien haben. Das ist wiederholt sowohl von britischen als auch französischen Gerichten bestätigt worden, doch die Realität sieht anders aus.
So hat eine französische Anwältin, die für eine Hilfsorganisation arbeitet, gerade erst Mitte September für einen 16-jährigen irakischen Kurden einen Prozess vor dem Verwaltungsgericht gewonnen. Der Staat wurde zu 4400 Euro Schadenersatz an den in Großbritannien lebenden Onkel des Jungen verurteilt und zu weiteren 3000 Euro pro Tag bei anhaltender Verzögerung der Bearbeitung des Antrags. Es wurde festgestellt, dass die Präfektur wiederholt die Registrierung des Asylantrags verweigert hatte. Der ist aber rechtliche Voraussetzung für einen Antrag auf Familienzusammenführung. Hilfsorganisationen hoffen, dass dieses Musterurteil eine Bresche in die Bürokratie auf beiden Seiten des Kanals schlägt.
Denn seit Jahresbeginn konnten erst 75 minderjährige Migranten von Calais nach Großbritannien zu ihren Familien ausreisen, obwohl nach Einschätzung der Hilfsvereine bei mindestens 500 die Voraussetzungen vorliegen. In den nächsten Tagen soll eine 20-köpfige Gruppe die Reise antreten, doch weitere Ausreisewellen sind nicht in Sicht.
Die Anträge brauchen Wochen, um die französischen Behörden zu passieren und die Prüfung der Familienbande durch die britischen Behörden dauert drei bis sechs Monate. Die Schuld an dem bürokratischen Hindernislauf schieben sich London und Paris gegenseitig zu. »Leidtragende sind die Kinder und Jugendlichen«, sagt Juristin Solenne Lecompte, die für eine Hilfsorganisation im »Dschungel« von Calais ein Büro für Rechtshilfe betreibt. »Während des langwierigen Verfahrens verlieren wir viele von ihnen aus den Augen. Sie wollen nicht länger warten und versuchen immer wieder die illegale Flucht, mit oder ohne Unterstützung von Schleppern.«
Dabei kommen immer wieder Minderjährige ums Leben. So fiel Mitte September ein 14-jähriger Afghane von einem Lkw und wurde von einem Auto überfahren, dessen Fahrer nicht einmal angehalten hat. Massoud, ein 15-jähriger Afghane, ist bei Dunkerque in einem Kühlanhänger erstickt und ein 16-jähriger Sudanese wurde nahe dem Eurotunnelterminal auf der Straße von einem Auto erfasst und getötet.
Viele Kinder und Jugendliche müssen sich im »Dschungel« als Hilfskräfte für andere Flüchtlinge verdingen, etliche werden zu Kleinkriminalität gezwungen oder sexuell missbraucht. Eigentlich sind die Behörden verpflichtet, Minderjährige, die Anträge auf Asyl und Familienzusammenführung gestellt haben, unterzubringen. Doch in und um Calais wurden für sie nur wenige Unterkünfte geschaffen - 45 in Saint-Omer, 25 in Arras und 75 in Calais. Und die Zeit drängt. Wenn die Flüchtlinge von Calais bis Ende Dezember über Aufnahmeheime im Land verteilt werden, wird es für die Minderjährigen noch schwieriger, ihr verbrieftes Recht auf legale Ausreise geltend zu machen.
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