Endlich Ordnung auf finanzieller Großbaustelle

Marian Krüger sieht den Konflikt zwischen Bund und Ländern entschärft, aber grundlegende Probleme noch nicht gelöst

  • Marian Krüger
  • Lesedauer: 3 Min.

Der 14. Oktober 2016 war kein guter Tag für den Ellenbogenföderalismus in Deutschland. Der Kompromiss zum bundesstaatlichen Finanzsystem, auf den sich die Regierungschefs von Bund und Ländern vor Wochenfrist einigten, stärkt die Umverteilungsfunktion des Systems. Das ist das Gegenteil dessen, was Horst Seehofer und Wolfgang Schäuble wollten. Man daher kann gespannt sein, welche Auseinandersetzungen bei der legislativen Umsetzung der Vereinbarungen ins Haus stehen.

Die Architektur des Finanzausgleichs mag in ihren Einzelheiten schwer durchschaubar sein, sie beruht jedoch auf einem einfachen Prinzip: Die Starken haben die Schwachen zu stützen. Deutschland ist ein sozialer Bundesstaat. Und dieser Staat hat sich in Artikel 107 GG die Pflicht auferlegt, »dass die unterschiedliche Finanzkraft der Länder angemessen ausgeglichen wird«. Hinter diesem unscheinbaren Satz steckt eine der Garantien für einheitliche Sozialstandards.

Genau dies haben vor allem Politiker der CDU/CSU in den letzten Jahren immer wieder in Frage gestellt. Bereits in der II. Föderalismuskommission wollten Bayern und Hessen sogenannte Abweichungsrechte bei der Ausführung von Leistungsgesetzen einführen. 2012 griff die bayerische Staatsregierung den Länderfinanzausgleich frontal an: »Das Prinzip muss sein, Hilfe zur Selbsthilfe, aber keine Dauersubvention!« Dass dies alles andere als verfassungskonform ist, hat Horst Seehofer & Co nie gestört, wenn es darum ging, den Feldzug gegen das föderale Solidarprinzip mit einfachen Slogans zu orchestrieren. Dazu gehört auch der Vorwurf, die Nehmerländer würden sich eine »überzogene Ausgabenpolitik« mit kostenlosen Kitas und anderen Wohltaten auf Kosten der Geberländer leisten. Schützenhilfe für seinen Vorstoß erhielt Seehofer vom Bundesfinanzminister. Wolfgang Schäuble setzte sowohl die Abweichungsrechte als auch die Befristung des Finanzausgleichs erneut auf die Agenda. Der Hebel dafür sollten die frischen Bundesmilliarden sein, die Schäuble im Austausch anbot.

Und auf die Bundesmittel kam es letztlich an. Denn der für die öffentliche Wahrnehmung aufwändig inszenierte Konflikt im Länderfinanzausgleich verstellt den Blick auf das komplexe System des Finanzausgleichs, in dem die Transfers zwischen vier Geber- und zwölf Nehmerländern längst nachrangig geworden sind.

Dass dieser sogenannte »horizontale« Finanzausgleich nun abgeschafft werden soll, kann durchaus als Fortschritt gewertet werden. Die Nehmerländer müssen sich künftig nicht mehr in die Bittstellerecke drängen lassen, und das betrifft nicht nur den Osten. Die Ost-Länder bekommen in dem neuen System überdies so viel Geld, so dass sie den Wegfall der Solidarpakt-Milliarden ab 2020 gut kompensieren können. Damit ist ein haushaltspolitisches Großproblem diskret abgeräumt worden.

Außerdem wird der Ausgleichsmechanismus weiter ausgebaut. Das betrifft zum Beispiel die Einführung einer zusätzlichen »Bundesergänzungszuweisung« in der Forschungsförderung. Künftig soll sich der Bund auch stärker an der Finanzierung der Bildungs-Infrastruktur finanzschwacher Kommunen beteiligen dürfen. Und: Die Befristung des Finanzausgleichs ist nun ebenso vom Tisch wie der Einführung der Abweichungsrechte.

Wollten Seehofer und Schäuble eigentlich die Umverteilungswirkung insgesamt beschränken und befristen sowie überdies die Finanzbeziehungen entflechten, gibt es jetzt also mehr Umverteilung und Verflechtung, und zwar unbefristet. Dennoch können sich auch Bayern und die anderen Geberländer als Sieger fühlen, weil sie keine Zahlungen mehr in den horizontalen Ausgleich leisten müssen.

Mit der Entscheidung ist Ordnung auf einer der politischen Großbaustellen, den bundesstaatlichen Finanzbeziehungen, geschaffen worden. Die Konflikte sind entschärft. Allerdings sind sie nicht wirklich gelöst. Bei aller Freude über die frischen Bundesmilliarden bleibt genug Konfliktstoff. Zum Beispiel der Festbetragsanteil an den Bundeszuwendungen, der heute gewaltig wirkt, aber mittelfristig hinter den wachsenden Kosten der Länder zurückbleibt. Und an die Konstruktionsfehler der Föderalismusreformen I und II - Kooperationsverbot und Schuldenbremse - hat man sich gar nicht herangetraut.

Der Autor ist Referent der Bundestagsfraktion der LINKEN

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