Stromsparen in Wintermonaten
Jede Woche im nd-ratgeber Tipps von A wie Arbeit bis V wie Verbraucherschutz
Die Zeitumstellung in der Nacht vom 30. auf den 31. Oktober 2016 ist war guter Anlass, um den eigenen Stromverbrauch zu prüfen. Denn es gibt erfahrungsgemäß in vielen Haushalten jede Menge Sparpotenzial – gerade und besonders in den Wintermonaten.
2017 startet die zweite Stufe des sogenannten Pflegestärkungsgesetzes II (PSG). Dabei wird ein neues Begutachtungssystem eingeführt mit deutlichen Veränderungen für die Pflegebedürftigen. Im November sollen die rund 2,8 Millionen Pflegebedürftige in Deutschland Post von ihrer Pflegekasse bekommen. Darin sollen sie erfahren, was sich zum 1. Januar 2017 mit der Pflegereform für sie ändert und wie sie sich während der Übergangsphase verhalten sollen. Oberstes Gebot dabei: Nicht nervös werden. Denn die Betroffenen, die 2016 schon pflegebedürftig sind, werden durch die Umstellung besser gestellt.Was ist von Pflegebedürftigen zu beachten? Dazu nachfolgend Fragen & Antworten.
Frauen sollen künftig erfahren können, ob die Männer in ihrer Firma trotz gleicher Leistung mehr verdienen. Das sieht ein Gesetzentwurf für mehr Lohngleichheit für Frauen vor, den die Bundesregierung Ende Oktober auf den Weg gebracht hat. Was ist der wichtigste Punkt des Gesetzes? Die Auskunftspflicht der Unternehmen. So soll Schluss sein damit, dass schon deshalb immer noch geringere Löhne an Frauen gezahlt werden können, weil es schlicht nicht auffällt. Künftig sollen Frauen auf Wunsch erfahren können, was ihre männlichen Kollegen für gleiche oder gleichwertige Arbeit verdienen – über den Betriebsrat oder vom Arbeitgeber direkt, wenn dieser diesen Weg favorisiert. Fragen & Antworten zum Gesetzentwurf für mehr Lohngerechtigkeit.
Mietrecht: So viel Wärme muss sein! Kaum etwas ist ärgerlicher, als wenn die Heizung nicht richtig funktioniert oder sogar komplett ausfällt. Wie warm muss es überhaupt in der Wohnung werden? Und muss man wirklich hinnehmen, dass die Heizung nachts heruntergefahren wird? Grundsätzlich gilt: Der Vermieter ist verpflichtet, eine Heizmöglichkeit zu stellen und für die Beheizbarkeit der Wohnung zu sorgen. Gibt es Einzelöfen oder Gasetagenheizung, muss der Vermieter diese instand halten. Bei einer Zentralheizung muss er durch entsprechende Einstellung der Anlage dafür sorgen, dass zumutbare Mindesttemperaturen gewährleistet sind. Weitere Einzelheiten im nd-ratgeber.
Immobilien: Winterfestmachung. Der Winter ist nah und am Haus hoffentlich alles im grünen Bereich. Entdeckt man Schäden rechtzeitig, lassen sie sich oft problemlos beseitigen. Also: Dach, Fassade, Fenster, Türen – alles o.k.? Der nd-ratgeber informiert über die Knackpunkte.
Tipps für ehrenamtlich Tätige - Wie kann man im Ehrenamt doppelt Steuern sparen? Ehrenamtlich engagiert sind rund 40 Prozent aller Bundesbürger ab zehn Jahren. Das ergab die jüngste Erhebung des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden. Ein Ehrenamt ist nicht nur gesellschaftlich wichtig, es bietet auch steuerliche Vorteile. Welche, das ist im nd-ratgeber nachzulesen.
Neue Serie rund um das Thema Aktien: Null Zinsen auf dem Sparbuch? Eine Lebensversicherung, die kaum mehr auszahlt als Sie eingezahlt haben? Wenn Sie davon genug haben, sollten selbst Linke über Aktien nachdenken.
Fragen & Antworten zum Handgepäck von Flugreisenden: Was ist an Bord erlaubt und was nicht? Wertvolles, Mitbringsel und Gegenstände für den täglichen Bedarf sollten auf Reisen gut verstaut sein. Am besten im Handgepäck, da haben Urlauber ihre Habe stets im Blick. Doch nicht alles dürfen Passagiere mit an Bord eines Flugzeugs nehmen, wie der nd-ratgeber weiß.
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