Asylunterbringung unwürdig

Afghanin darf nicht aus Belgien nach Deutschland abgeschoben werden

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Brüssel. Im Belgien gibt es Zweifel daran, dass besonders schutzbedürftige Asylsuchende in Deutschland angemessen untergebracht werden. Wie am Freitag bekannt wurde, hat es der nationale Rat für Ausländerstreitsachen den Behörden untersagt, eine Afghanin und ihre fünf Kinder gemäß den EU-Asylregeln in die Bundesrepublik zurückzuschicken. Begründung: Es ist nicht ausreichend sichergestellt, dass die Familie dort eine menschenwürdige Unterkunft bekommt. Der Anwalt der Asylsuchenden hatte in dem Verfahren u.a. auf überfüllte Aufnahmeeinrichtungen mit unzureichenden sanitären Anlagen verwiesen.

Die Überstellung der Frau und ihrer Kinder nach Deutschland sollte erfolgen, weil die Familie dort bereits einen Asylantrag gestellt hatte. Die belgische Regierung äußerte am Freitag Unverständnis über die Entscheidung und kündigte an, einen Einspruch zu prüfen. Deutschland tue ungeheuer viel dafür, Migranten angemessen aufzunehmen, sagte Staatssekretär Theo Francken. dpa/nd

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