Festnahmen nach Massaker von Istanbul
Türkische Angriffe auf Islamistenziele in Syrien
Istanbul. Im Zusammenhang mit dem Terrorangriff auf eine Silvesterparty in einem Club in Istanbul sind am Atatürk-Flughafen der türkischen Metropole am Dienstag zwei Ausländer festgenommen worden. Sie seien zum Polizei-Hauptquartier gebracht worden. Die Nachrichtenagentur DHA meldete, sie würden verdächtigt, Verbindungen zu dem untergetauchten Angreifer zu haben. Bei einer Razzia wurden acht Personen festgenommen, der Attentäter sei aber nicht darunter. Ihm war nach dem Angriff auf den Club Reina mit 39 Toten die Flucht gelungen. Die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) hat den Angriff auf für sich reklamiert.
Bei der Fahndung nach dem Angreifer ist ein Selfie-Video des Verdächtigen aufgetaucht. Auf dem von türkischen Medien am Dienstag veröffentlichten Video ist knapp 40 Sekunden lang zu sehen, wie ein Mann auf einem belebten Platz herumläuft, während er sich selbst und die Umgebung offenbar mit einer Handy-Kamera filmt. Medienberichten zufolge wurde das Video in der Gegend des Taksim-Platzes im Herzen der Millionenmetropole aufgenommen.
Die türkische Armee habe unterdessen in Nordsyrien mit voller Härte gegen den IS zugeschlagen, meldete Anadolu am Dienstag. Die Truppen hätten seit dem Vortag mindestens 150 Ziele mit Haubitzen, Raketenwerfern, Mörsern und Panzern beschossen. Die Luftwaffe habe unter anderem in der umkämpften Stadt Al-Bab Stützpunkte der Terrormiliz und ein Waffendepot bombardiert. Bei den Operationen seien 18 IS-Terroristen getötet worden.
Die türkische Regierung will den nach dem Putschversuch vom Juli verhängten Ausnahmezustand mindestens bis ins Frühjahr hinein verlängern. Laut Anadolu sollte das Parlament in Ankara noch am Dienstagabend darüber abstimmen. Nach den Worten von Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan ermöglicht der Ausnahmezustand eine effektivere Bekämpfung des Terrorismus. Während des Ausnahmezustands kann der Staatspräsident weitgehend per Dekret regieren. Die Dekrete haben auch ohne Parlamentszustimmung Gesetzeskraft. dpa/nd
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