Menschenrechtsgericht verurteilt Russland

Straßburger Richter werfen Moskau Diskriminierung wegen Adoptionsverbots für US-Paare vor

  • Lesedauer: 2 Min.

Straßburg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Russland wegen eines Adoptionsverbots für US-Bürger verurteilt. Russland habe Paare aus den USA diskriminiert, als es ihnen allein aufgrund ihrer Nationalität eine Adoption russischer Kinder untersagte, erklärten die Straßburger Richter am Dienstag. Russland wurde dazu verurteilt, den Klägern 3000 Euro Schadenersatz pro Paar zu zahlen.

Das EU-Gericht angerufen hatten 45 US-Bürger. Sie hatten russische Kinder adoptieren wollen, von denen viele unter schweren gesundheitlichen Problemen litten. Die Adoptionsverfahren waren Ende 2012 sehr weit vorangeschritten, als zum 1. Januar 2013 ein umstrittenes Adoptionsverbot für US-Paare in Kraft trat. Die Adoptionsanträge wurden daraufhin abgewiesen.

Das Adoptionsverbot hatte damals für großen Wirbel gesorgt und war von Menschenrechtsorganisationen scharf kritisiert worden. Es war eine Reaktion auf US-Sanktionen gegen russische Beamte nach dem Tod des Anwalts Sergej Magnizki 2009 in einem Moskauer Gefängnis. Magnizki war inhaftiert worden, nachdem er einen Korruptionsskandal staatlicher Stellen aufgedeckt hatte.

Russland begründete das Verbot offiziell mit Fällen von schlechter Behandlung russischer Adoptivkinder durch US-Paare und mit dem Willen, Adoptionen durch russische Paare zu fördern. Das Menschenrechtsgericht wies diese Argumentation aber zurück. Das Adoptionsverbot für US-Paare sei »unverhältnismäßig und diskriminierend«.

Die Richter kritisierten auch, wie »abrupt« das Verbot in Kraft gesetzt wurde - nur zehn Tage nach seiner Verabschiedung. Dadurch seien laufende Adoptionsverfahren »brutal« unterbrochen worden. In vielen Fällen hätte sich zu dem Zeitpunkt schon eine emotionale Bindung zwischen den russischen Kindern und den potenziellen Adoptiveltern gebildet. nd/AFP

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