Gegen Börsenchef wird ermittelt

Behörden vermuten Insiderhandel

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Frankfurt am Main. Der Chef der Deutschen Börse, Carsten Kengeter, ist wegen möglichen Insiderhandels ins Visier der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main geraten. Die Behörde bestätigte am Donnerstag Ermittlungen gegen »einen Verantwortlichen« des Börsenbetreibers, ohne den Namen zu nennen. Die Deutsche Börse hatte zuvor bereits erklärt, die Vorwürfe seien »haltlos«. Es geht um Aktiengeschäfte in Zusammenhang mit den Fusionsplänen des Frankfurter Handelsplatzes mit der Londoner Börse.

Die Deutsche Börse und ihr britisches Pendant, die London Stock Exchange (LSE), hatten vor rund einem Jahr mitgeteilt, dass es Gespräche über einen möglichen Zusammenschluss gebe. Der Staatsanwaltschaft geht es um den Kauf von Deutsche-Börse-Aktien im Dezember 2015. Ihrer Darstellung nach gab es bereits ab Juli 2015 Gespräche zwischen den Börsenbetreibern. Bei dem Aktienkauf Mitte Dezember seien die Gespräche noch nicht öffentlich gewesen - die Staatsanwaltschaft wertet sie als Insiderinformation. Am Mittwoch seien der Arbeitsplatz des Beschuldigten und seine Privatwohnung durchsucht worden, so die Ermittler.

Der Aufsichtsratschef der Deutschen Börse, Joachim Faber, hatte am Mittwochabend mitgeteilt, Vorstandschef Kengeter habe Aktien des Unternehmens im Rahmen eines Vergütungsprogramms gekauft, das bis Ende Dezember 2015 befristet gewesen sei. Die Verhandlungen über eine Fusion seien erst im Januar 2016 vereinbart worden. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft seien »haltlos«. Auch ein Sprecher der Deutsche Börse AG sagte, Kengeters Aktienkäufe seien vom Aufsichtsrat ausgegangen. Laut »Wirtschaftswoche« kaufte er Papiere im Wert von 4,5 Millionen Euro.

Die Ermittlungen platzen inmitten die Fusionsbemühungen. Eigentlich soll das Geschäft Anfang 2017 abgeschlossen werden. Allerdings geriet das Vorhaben durch den beschlossenen Brexit ins Straucheln. Die Holding soll ihren Hauptsitz in London haben - künftig also außerhalb der EU. Auch die EU-Kommission muss sich noch zu kartellrechtlichen Fragen des Vorhabens äußern. dpa/nd

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