Ohne Zwang zur Arbeit: Das Grundeinkommen

Über die Idee, eine angemessene Höhe und unterschiedliche Konzepte

  • Ronald Blaschke
  • Lesedauer: 10 Min.

Was ist ein Grundeinkommen?
Das ist eine regelmäßig gezahlte Geldleistung eines Gemeinwesens an alle Menschen, damit sie genügend zur Sicherung der Existenz und gesellschaftlichen Teilhabe haben und frei von Armut leben können. Viele Grundeinkommensnetzwerke in Europa definieren das Grundeinkommen mit folgenden Kriterien: Es wird allen Menschen individuell garantiert, es wird ausgezahlt ohne Bedürftigkeitsprüfung, ohne einen Zwang zur Arbeit oder einer anderen Gegenleistung - und zwar in einer die Existenz sichernden und die Teilhabe ermöglichenden Höhe. Alle diese Kriterien bestimmen die Geldleistung als ein bedingungsloses Grundeinkommen.

Woher stammt die Idee?
Die Idee wurde erstmals von Thomas Spence im Jahr 1796 begründet. Er verband sie mit Forderungen nach einem Umsturz der damaligen Herrschaftsverhältnisse, nach einer radikalen Demokratisierung und Frauenemanzipation sowie nach einer Finanzierung öffentlicher Infrastruktur und Dienstleistungen.

Später folgten unzählige, verschiedenartig begründete Vorschläge für ein Grundeinkommen (vgl. zum Beispiel Geschichte der Idee und Grundeinkommen – Geschichte, Modelle, Debatten). Heute wird das Grundeinkommen vor dem Hintergrund der Digitalisierung der Arbeits- und Lebenswelt, der von den Menschen gewünschten Zeitsouveränität, der notwendigen sozialökologischen Transformation der Gesellschaft beziehungsweise der Reduktion des Naturressourcenverbrauchs diskutiert. Und es geht auch um die weltweite Bekämpfung von Armut und um eine andere, am Menschen orientierte Ökonomie.

Wie unterscheidet sich ein Grundeinkommen von Leistungen wie Bürgergeld oder Grundsicherung?
Bürgergeld kann, muss aber nicht ein Grundeinkommen bezeichnen. Wenn zum Beispiel dafür eine Gegenleistung erbracht werden muss, ist es kein bedingungsloses Grundeinkommen.

Existenzgeld ist der Name für ein Grundeinkommen, den die unabhängigen Erwerbsloseninitiativen seit 1982 in Deutschland benutzen.

Sozialdividende ist ein Grundeinkommen als eine regelmäßige monatliche und gleichhohe Auszahlung an alle Menschen in einem Gemeinwesen.

Eine negative Einkommensteuer ist ein Anspruch aller Menschen eines Gemeinwesens auf ein Grundeinkommen, welcher allerdings direkt mit der möglichen Steuerschuld verrechnet wird. Hat man eine höhere Steuerschuld an den Staat als Grundeinkommensanspruch, wird kein Grundeinkommen ausgezahlt. Vielmehr wird die Differenz zwischen Grundeinkommensanspruch und Steuerschuld von dem Bürger an den Staat gezahlt. Hat man keine Steuern zu zahlen, weil man kein Einkommen hat, bekommt man das volle Grundeinkommen ausgezahlt.

Der Unterschied zwischen Sozialdividende und negativer Einkommensteuer besteht darin, dass bei der Sozialdividende zunächst alle Menschen ein Grundeinkommen in gleicher Höhe erhalten, anschließend werden die Steuern je nach individueller Einkommenssituation abgeführt. Bei der negativen Einkommensteuer dagegen erfolgt sofort eine Verrechnung – so wie auf dem Lohnzettel sofort vom Bruttolohn die Steuern abgezogen werden und nicht erst eine Auszahlung des Bruttolohns erfolgt. Es gilt bei der Sozialdividende wie bei der negativen Einkommensteuer: Beide sind nur ein Grundeinkommen, wenn sie oben genannte vier Kriterien erfüllen.

Als partielles Grundeinkommen wird in der Fachwelt ein »Grundeinkommen« bezeichnet, welches nicht die Existenz sichert und auch nicht die gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht, weil es zu niedrig ist. Wenn es zu niedrig ist, erzwingt es aber Erwerbsarbeit, muss mit bedürftigkeitsgeprüften Sozialleistungen aufgestockt werden oder führt zu finanzieller Abhängigkeit vom Partner.

Eine Grundsicherung ist eine bedürftigkeitsgeprüfte, mit dem Einkommen und dem Vermögen einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft verrechnete Geldleistung für Arme, die außerdem mit einem Zwang zur Arbeit oder zu einer Gegenleistung verbunden ist und nicht die Existenz und gesellschaftliche Teilhabe sichert. Zum Beispiel die Grundsicherung für Arbeitsuchende, auch Hartz IV genannt. Zwang zur Arbeit ist völkerrechtswidrig, die Unterschreitung des notwendigen Existenz- und Teilhabeminimums ist grundrechtswidrig. Außerdem: Bedürftigkeit prüfende und damit stigmatisierende Sozialsysteme bewirken verdeckte Armut beziehungsweise Nichtinanspruchnahme der Sozialleistung. Solche Sozialsysteme sind also nicht grundrechtskonform – denn die zustehende soziale Absicherung ist aus Gründen, die im bedürftigkeitsprüfenden und repressiven Leistungssystem liegen, nicht gesichert. Das Hartz-IV-Gesetz ist trotzdem vom Bundesverfassungsgericht bisher nicht gekippt worden, weil dies eine grundlegende politische Abrechnung mit der aus der Armenfürsorge stammenden bürgerlichen Logik von Sozialsystemen bedeuten würde.

Ein ausführliches Glossar zu den genannten Begriffen findet sich beim Netzwerk Grundeinkommen.

Wie hoch muss ein Grundeinkommen sein, das die Existenz sichert und die gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht?
Die Höhe ist abhängig von der Einkommenssituation und den Lebenshaltungskosten der Menschen in einem bestimmten Land, aber auch von der jeweiligen Ausgestaltung der Sozialsysteme und der öffentlichen (möglicherweise gebührenfreien) Infrastruktur. Für Deutschland kann man sich – gemäß den Beschlüssen des Europäischen Parlaments – an den Armutsrisikogrenzen orientieren, die sich derzeit zwischen 1033 Euro und 1189 Euro netto pro Monat bewegen. Auch der über einen sogenannten Warenkorb ermittelte Wert liegt in dieser Größenordnung, die Pfändungsfreigrenze bei rund 1080 Euro. Eine Übersicht über diese Werte findet sich auf der Website des Netzwerks Grundeinkommen.

Wer sind die Akteure für ein Grundeinkommen?
Seit 1986 gibt es das eher wissenschaftlich ausgerichtete Basic Income Europe Network, später Basic Income Earth Network (BIEN), seit 2014 das eher politische Unconditional Basic Income Europe (UBIE), seit 2004 das deutsche Netzwerk Grundeinkommen als politischer Akteur mit einem wissenschaftlichen Beirat. Es hat derzeit 4500 Mitglieder und über 100 große und kleine Mitgliedsverbände, -organisationen und -initiativen. Weltweit gibt es über 30 nationale Grundeinkommensnetzwerke, das deutsche Netzwerk ist das größte. In Deutschland existieren neben dem Netzwerk viele weitere Initiativen und Organisationen, die politisch für das Grundeinkommen streiten oder es wissenschaftlich befördern.

Welche Konzepte für ein Grundeinkommens gibt es in Deutschland?
Folgend werden Konzepte eines Grundeinkommens für Deutschland skizziert, die sich in ihrer Ausgestaltung zum Teil stark unterscheiden. Eine detaillierte und umfangreiche Übersicht über ausgewählte Modelle, Konzepte und Eckpunkte eines Grundeinkommens für Deutschland finden sich in dieser Tabelle.

Die Konzepte in Deutschland unterscheiden sich wegen ihrer unterschiedlichen Begründungen und politischen Zielsetzungen, die hier nicht Gegenstand sind. Zur Information wird die Expertise der Friedrich-Ebert-Stiftung empfohlen. Als grobe Formel kann gelten: Linke und soziale Grundeinkommensansätze wollen mit dem Grundeinkommen die Freiheit und soziale Sicherheit der Einzelnen und die öffentliche soziale Infrastruktur ausbauen. Personen ohne Einkommen sind in der Regel kostenfrei in die Gesundheitsversicherung beziehungsweise Bürgerversicherung einbezogen. Diese Grundeinkommenskonzepte (rück)verteilen Einkommen von oben nach unten. Das Grundeinkommen soll in der Regel schrittweise mit dem Ausbau lebensphasenspezifischer Sicherungssysteme eingeführt werden (Kindergrundsicherung für alle Kinder und Jugendliche, Bildungsgeld für alle Studierende, sanktionsfreie, individuelle Mindestsicherung und Sabbatical-Grundeinkommen, Grund- beziehungsweise Garantierente).

Rechte und konservative Ansätze setzen auf partielle Grundeinkommen, auf minimale öffentliche soziale Absicherung, dafür auf starke Marktkräfte bei der sozialen Absicherung der Menschen. Diese Konzepte wollen am sozialen status quo nicht viel ändern oder diesen verschlechtern.

Einige Grundeinkommenskonzepte liegen zwischen linken und rechten Ansätzen.

  • »Emanzipatorisches Grundeinkommen«
    Die Bundesarbeitsgemeinschaft Grundeinkommen in und bei der Partei DIE LINKE schlägt ein »Emanzipatorisches Grundeinkommen« vor. Seine Höhe ist an das Volkseinkommen gebunden, das zur Hälfte als Grundeinkommen an alle in Deutschland Lebenden ausgezahlt werden soll. Derzeit würde das monatlich ausgezahlte Grundeinkommen 1080 Euro pro Monat für Personen ab 16 Jahren und 540 Euro für Kinder betragen. Das durchgerechnete Grundeinkommenskonzept kostet als Sozialdividende 863 Milliarden Euro, als negative Einkommensteuer rund 460 Milliarden Euro. Die Sozialdividende-Variante erscheint deswegen deutlich teurer, weil erst das Grundeinkommen in voller Höhe an alle ausgezahlt und kostenmäßig erfasst wird, dann erst die Versteuerung der anderen Einkommen erfolgt.
    Die Finanzierung erfolgt durch eine zweckgebundene Abgabe auf alle Bruttoeinkommen von 33,5 Prozent sowie durch eine Sachkapital-, Primärenergie- und Luxusgüterumsatzabgabe. Die bisherige Einkommensteuer wird reduziert.
    Einige steuerfinanzierte Sozialleistungen werden durch das Grundeinkommen ersetzt, zum Beispiel alle Grundsicherungen, das BAföG und Kindergeld. Die Arbeitslosenversicherung wird als solidarische Erwerbslosenversicherung neu konzipiert. Die Pflege-, Kranken- und Rentenversicherungen werden zur Bürger/innenversicherung umgestaltet. Zudem sollen Investitionen in Bildung und soziale Infrastruktur getätigt werden. Dies ist im Finanzierungskonzept berücksichtigt. Das emanzipatorische Grundeinkommen (rück)verteilt Einkommen von oben nach unten. Die genannten Veränderungen bei Steuern, Abgaben und Sozialversicherungen eingerechnet, würden alle Personen, die unter 7000 Euro Bruttoeinkommen im Monat haben, gewinnen – je niedriger das Einkommen bisher, desto mehr. Über 7000 Euro brutto liegende Einkommen dagegen würden mit steigender Einkommenshöhe bedeutend mehr Abgaben und Steuern zahlen als heute. 97 Prozent der Beschäftigten und alle Erwerbslosen würden daher profitieren.
    Ein Beispiel: Ein erwerbstätiger Single, der bisher 1075 Euro netto hat, würde 755 Euro mehr in der Tasche haben als bisher, also 1830 Euro. Wegen der zusätzlichen zweckgebundenen Abgabe auf alle Bruttoeinkommen und der geänderten Einkommensteuer und Sozialabgaben, steigt das Nettoeinkommen nicht um 1080 Euro.
    Das Grundeinkommen wird als Bestandteil einer grundlegenden Veränderung der Gesellschaft verstanden: Neben Arbeitszeitverkürzungen und Umverteilung notwendiger Arbeit werden ein höherer gesetzlicher Mindestlohn, die Aufwertung der Erwerbsarbeit in frauentypischen Berufen, der Ausbau der öffentlichen Infrastruktur, eine sozialökologische und demokratische Gestaltung von Wirtschaft und Gesellschaft sowie die Umsetzung globaler sozialer Rechte angestrebt.
  • »Solidarisches Grundeinkommen«
    Der SPD-Kreisverband Rhein-Erft hat ein »Solidarisches Grundeinkommen« als negative Einkommensteuer für Erwachsene in Höhe der Armutsrisikogrenze vorgeschlagen und berechnet, für Kinder zirka 60 Prozent davon. Das durchgerechnete Grundeinkommenskonzept kostete im Jahr 2010 rund 731 Milliarden Euro, gerechnet als Sozialdividende. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen einer neuen Einkommensteuer mit einer 50-Prozent-Einheitssteuer. Einige steuerfinanzierte Sozialleistungen werden durch das Grundeinkommen ersetzt (zum Beispiel alle Grundsicherungen, BAföG, Kindergeld). Die Pflege-, Kranken- und Rentenversicherungen werden zur Bürger/innenversicherung umgestaltet, ein ausreichender Mindestlohn wird garantiert. Zudem sollen Investitionen in Bildung und öffentliche Infrastruktur getätigt werden.
  • Substitutives Grundeinkommen und Konsumsteuer
    Nach Götz Werner (ehemaliger Drogeriemarkt-Chef) soll ein Grundeinkommen ebenfalls die Existenz und gesellschaftliche Teilhabe sichern. Es wurden unterschiedliche Angaben zur konkreten Höhe gemacht, im Jahr 2010 nannte Werner zum Beispiel eine Höhe von 1000 Euro. Ein Finanzierungsmodell liegt nicht vor. Grundsätzlich sollen alle Steuern und Beiträge zur Sozialversicherung abgeschafft werden, bis auf eine entsprechend erhöhte Konsumsteuer für gekaufte Waren und Dienstleistungen. In deren Preisen wären diese bisherigen Steuern und Beiträge eingepreist, so die Annahme. Das Grundeinkommen soll, anders als bei den anderen Grundeinkommenskonzepten für Deutschland, alle Erwerbs- und Sozialeinkommen bis zur jeweiligen Grundeinkommenshöhe ersetzen (substitutiv). Sozialer Ausgleich und der Ausbau öffentlicher Infrastruktur sind in den Überlegungen Werners nicht vorrangig oder kein Thema. Das Konzept führt in der Konsequenz zu einer Macht- und Geldumverteilung nach oben, weil die Konsumsteuer degressiv ist und hohe Geldvermögen angehäuft werden können.
  • »Solidarisches Bürgergeld«
    Dieter Althaus (ehemaliger CDU-Ministerpräsident) hat das Konzept des »Solidarischen Bürgergelds« entwickelt. Es handelt sich um ein partielles Grundeinkommen in Form einer negativen Einkommenssteuer. Jede/r soll 400 Euro netto erhalten, ergänzt durch eine Gutschrift für die Krankenversicherung von 200 Euro. Es kostet rund 300 Milliarden Euro jährlich, als Sozialdividende gerechnet. Der Betrag soll im Rahmen einer neuen Einkommenssteuer von 40 Prozent für alle Einkommen und durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer auf 19 Prozent für alle Waren, die bisher nur mit 7 Prozent belastet wurden (außer Lebensmittel), erbracht werden. Die bisherige Arbeitslosenversicherung und eine Zusatzrente zum Bürgergeld soll durch eine Lohnsummenabgabe durch die Arbeitgeber finanziert werden. Das Bürgergeld ersetzt viele steuerfinanzierten Sozialtransfers wie die Grundsicherungen und das Kindergeld. Bei Bedarf können individuelle Leistungen beantragt werden, zum Beispiel die Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung und spezielle Hilfen zum Lebensunterhalt. Nach diesem Konzept werden insbesondere die oberen und obersten Einkommensschichten besser gestellt – je höher das bisherige Einkommen, desto höher der Einkommensgewinn. Gefördert werden soll der Niedriglohnsektor. Dort sollen durch den Zuschuss des Bürgergeldes existenzsichernde Kombilöhne erzielt werden.
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