Der Entzug war rechtswidrig

Sorgerecht

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Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EuGH) am 9. Februar 2017 (Az. 76171/13) in Straßburg. Die Justiz habe in dem Fall aus Italien die Gutachten ignoriert, die den Mann entlasteten, so die Richter. Dadurch sei das Menschenrecht auf Achtung des Familienlebens verletzt worden. Daneben stehen dem Mann eine Aufwandsentschädigung zu.

Die Eltern hatten sich 2006 getrennt, als die Tochter zwei Jahre alt war. Das Kind blieb bei der Mutter, der Vater hatte aber einen Teil des Sorgerechts und durfte die Tochter auch zu sich holen. 2007 klagte die Mutter gegen den Vater, da er das Kind unsittlich berührt habe.

In den darauffolgenden Jahren wurde der Umgang des Vaters und auch von Verwandten väterlicherseits mit dem Kind durch Gerichte mehrmals ausgesetzt. Und das, obwohl zwei Untersuchungen durch Experten keinen der Vorwürfe der Mutter erhärten konnten.

2013 entschied ein italienisches Gericht schließlich, das Sorgerecht des Vaters wieder voll zu gewähren. Der Mann klagte vor dem Europäischen Gerichtshof aber, dass er in der Zwischenzeit lange keine Beziehung zu seiner Tochter habe aufbauen können. epd/nd

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