Angeblich gewonnen - doch abgezockt!
Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt warnt
Die Schilderungen der Verbraucher ähneln sich. Angerufen von einer Berliner Festnetznummer erfährt der Verbraucher, er habe 39 600 Euro bei einer Lotterieauslosung gewonnen. Der Gewinn würde durch eine Sicherheitsfirma in bar ausgezahlt. Für anfallende Kosten soll der Gewinner allerdings 900 Euro in Vorkasse zahlen.
Eine andere Verbraucherin erfährt telefonisch, sie habe einen BMW gewonnen. Es könne auch eine Auszahlung des Gegenwertes in Euro erfolgen, allerdings sei vorher eine Gebühr von 3500 Euro zu leisten.
Weitere Beispiele: Nach Aussage eines angeblichen Notars am Telefon gibt es 36 000 Euro für den Angerufenen erst dann, wenn von ihm 900 Euro überwiesen worden sind. Oder: 4000 Euro müssen überwiesen werden, um einen Gewinn von 65 000 Euro in Empfang nehmen zu können.
Die Beispiele könnten unendlich fortgesetzt werden. Das sind nur Anfragen aus einer Woche in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt (vzsa) Die Zahlung der geforderten Beträge soll - und das macht aus Sicht der dahinter stehenden Abzocker durchaus Sinn - schnell, unkompliziert und meist anonym erfolgen. Bezahlung per anonymer Vorauskasse, Bargeld beispielsweise für Paysafecards oder Gutscheincodes, die an fast jeder Tankstelle, Lottobude oder im Supermarkt gekauft werden können. Ebenso wird eine Überweisung auf meist ausländische Konten mit unbekannten Privatpersonen als Kontoinhaber verlangt.
Wer möchte das nicht glauben? Einmal im Leben Glück erfahren, tatsächlich etwas gewonnen haben!
Dazu Rechtsreferentin Simone Meisel von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt: »Stutzig muss man spätestens dann werden, wenn der Gewinn von Vorkassenleistungen abhängig gemacht wird. Deshalb niemals vorab zahlen!«
Die Erfahrungen der Verbraucherschützers belegen leider, dass es selbst trotz Zahlung von Gebühren für angebliche Aufwendungen und Kosten nie zu einer Gewinnausschüttung gekommen ist. Die Enttäuschung ist natürlich groß, noch größer ist jedoch der Ärger über den Verlust des gezahlten Geldes in Erwartung eines Gewinns.
Eine Anzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle wegen des Verdachtes des Betruges sollte nach Auffassung der Verbraucherzentrale unbedingt erfolgen. Jedoch wird auch das wenig nutzen, das einmal gezahlte Geld zurück zu erhalten. Letztlich kann der Rat der Verbraucherschützer nur sein, sich nicht von wohlklingenden Gewinnversprechen zu Zahlungen verleiten zu lassen. vzsa/nd
Rat und Infos unter Servicerufnummer der Verbraucherzentrale (0900) 177 57 70 für 1 Euro/min aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreis abweichend.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
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