Monsanto verletzt Menschenrechte

Internationales Juristengremium erstellt Rechtsgutachten zu US-Saatgutunternehmen

  • Haidy Damm
  • Lesedauer: 3 Min.

Der US-Saatgutriese Monsanto, den der deutsche Chemiekonzern Bayer bis Ende 2017 übernehmen will, hat schon lange ein schlechtes Image. Nun hat ein Internationales Tribunal die Methoden des Unternehmens untersucht und kommt zu dem Schluss: Die Dominanz von Monsanto ist höchst problematisch für Menschenrechte, Umwelt und Biodiversität.

Das Tribunal ist kein offizielles Gericht. Im Juni 2015 hatten verschiedene Organisationen und politische Aktivisten beschlossen, den US-Konzern vor Gericht zu stellen. Fünf Juristen aus Argentinien, Belgien, Kanada, Mexiko und Senegal hörten im Oktober vergangenen Jahres 28 Zeugen. Monsanto selber verzichtete auf eine Teilnahme und sprach von einem »Scheinprozess«.

Im Fokus des Rechtsgutachtens stehen sechs Themenbereiche der internationalen Menschenrechte, konkret die Rechte auf eine gesunde Umwelt, Ernährung, Gesundheit, Wissenschaftsfreiheit. Zudem wurde über Umweltverbrechen und Komplizenschaft in Kriegsverbrechen verhandelt, wie bei dem von Monsanto entwickelten und von der US-Armee im Vietnamkrieg verwendeten Entlaubungsmittel Agent Orange.

Dabei gehe es weder um Haftungsfragen noch um Urteile im strafrechtlichen Sinne, betonte Françoise Tulkens aus Belgien. Vielmehr gebe das Tribunal Zeugen und Opfern des US-Saatgutriesen die Möglichkeit, der Öffentlichkeit und damit auch Entscheidungsträgern und Medien die Konsequenzen von Monsantos Handeln glaubhaft zu vermitteln, so die ehemalige Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Beim Tribunal kamen unter anderem Zeugen aus Frankreich und Argentinien zu Wort, die über Missbildungen bei Kindern berichteten, die durch das von Monsanto verkaufte Herbizid mit dem Hauptwirkstoff Glyphosat (»Round Up«) hervorgerufen wurden. In vielen Ländern wird das Ackergift noch aus der Luft gespritzt. Doch nicht nur die menschliche Gesundheit sei gefährdet, so die Richter. »Monsantos Praktiken haben ernste negative Auswirkungen auf die Umwelt. Diese Auswirkungen betreffen sowohl zahllose Menschen und Gemeinden in vielen Ländern als auch die Umwelt selbst, mit Konsequenzen für Pflanzen- und Tiergesundheit sowie die Biodiversität«, schlussfolgerte die Argentinierin Eleonora Lamm, Direktorin für Menschenrechte am obersten Gerichtshof von Mendoza.

Der steigende Gebrauch gentechnisch veränderter Pflanzen im Zusammenhang mit glyphosathaltigen Unkrautvernichtern senkt zudem die Auswahl an Nahrungsmitteln. »Monsanto beeinträchtigt die Möglichkeiten, sich selbst zu ernähren«, erklärte Lamm. Durch aggressives Marketing für gentechnisch verändertes Saatgut geraten immer mehr Bauern in Abhängigkeit statt, wie zuvor üblich, selbst Saatgut zu entwickeln. Gleichzeit verringert sich die Auswahl an Saatgut. Diejenigen, die Lebensmittel ohne Gentechnik produzieren wollen, leiden zudem immer stärker darunter, dass ihre Felder kontaminiert sind. All das beeinträchtige die Ernährungssouveränität, die das Recht auf Ernährung und Lebensmittelproduktion beinhalte.

Weiteres Augenmerk legte die Jury auf die Unterstützung aus der Politik. Viele Zeugen hatten darauf verwiesen, dass das von Monsanto propagierte Landwirtschaftsmodell teilweise erhebliche Unterstützung genießt - etwa in Brasilien, wo die Regierung die Vergabe von Krediten an Landwirte vom Kauf bestimmter Produkte abhängig gemacht habe. Die Jury warnte in diesem Zusammenhang davor, dass internationale Handelsabkommen Konzerne mit »machtvollen Werkzeugen ausgestattet haben, um ihre kommerziellen Interessen zu verteidigen«. Die Festschreibung von Investorenrechten schaffe demnach »offensichtliche und ernste Hürden für Menschen- und Umweltrechte«, so der kanadische Jurist Steven Shrybman.

Das Richtergremium forderte politisch Verantwortliche deshalb auf, gegen die bestehenden juristischen und praktischen Hürden im Internationalen Recht vorzugehen, denn »während Konzernen wie Monsanto noch nie dagewesene Rechte und Ansprüche zugestanden werden, wurde es im Internationalen Recht versäumt, Verpflichtungen zum Schutz von Menschenrechten und Umwelt für Unternehmen zu verankern«.

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