Wertvolle Funde müssen gemeldet werden

Finder und Finderlohn

  • Lesedauer: 2 Min.

Denn es handelt sich um fremdes Eigentum, dass man in der Regel nicht behalten darf. Der Fund muss beim Eigentümer oder polizeilich gemeldet werden. Meist erhält man einen Finderlohn, erklärt die Deutsche Anwaltauskunft (DAV) die Rechtslage.

»Grundsätzlich muss man fremde Sachen, die man gefunden hat, zurückgeben«, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. »Schon ab einem Wert von zehn Euro ist ein Finder verpflichtet, den Fund beim Eigentümer zu melden.«

Einen teuren Fund einstecken und nicht melden, empfiehlt sich nicht. »Das kann in Deutschland als Unterschlagung gelten und damit als Straftat. Zudem hat der Finder in diesem Fall keinen Anspruch mehr auf Finderlohn«, sagt Swen Walentowski.

Bei einem verloren gegangenen Portemonnaie beispielsweise lässt sich der Eigentümer leicht über seinen Personalausweis oder seine Bankkarte identifizieren. Bei anderen Dingen oder bei Bargeld kann es schwieriger werden. Dann muss ein Finder den Fund der zuständigen Behörde melden, in der Regel dem örtlichen Fundbüro.

Manche Fundbüros verlangen, dass der Fund bei ihnen abgeliefert wird. Anderen reicht es, wenn der Finder den Fund anzeigt und zu Hause aufbewahrt. In diesem Fall muss ein Finder gut auf den Gegenstand aufpassen, denn er oder sie ist für ihn verantwortlich und muss ihn sorgfältig behandeln. Der Eigentümer hat sechs Monate Zeit, um den Fundgegenstand abzuholen - danach darf der Finder ihn behalten.

»Findern steht ein Finderlohn zu - bis zu einem Wert von 500 Euro fünf Prozent, darüber hinaus drei Prozent«, ergänzt Rechtsanwalt Swen Walentowski. Wer etwa ein Notebook im Wert von 2000 Euro findet, darf also 70 Euro Finderlohn verlangen.

Eine Einschränkung ist allerdings kurios: Wer bei seiner Suche einen Schatz finden sollte, wird nur in Bayern einen Finderlohn bekommen. Andere Bundesländer schließen bei Schatzfunden eine materielle Belohnung aus. DAV/nd

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
- Anzeige -

Das »nd« bleibt gefährdet

Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.

- Anzeige -
- Anzeige -