Freizügig mit Bedingungen

Sachverständigenrat sucht Mittelweg zwischen Dublin und Menschlichkeit

  • Uwe Kalbe
  • Lesedauer: 3 Min.

Seit 2010 gibt der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration ein Jahresgutachten heraus. Dem Gremium, 2008 von acht Stiftungen als unabhängiges Forschungszentrum gegründet, ist mit seinem bereits achten Gutachten die Aufmerksamkeit nicht nur der Fachwelt sicher. Weltweit sind mehr Menschen auf der Flucht als nach dem Zweiten Weltkrieg. Eindämmung der Fluchtursachen und ein menschenwürdiger Umgang mit den Schutzsuchenden forderten Europa heraus, Fremdenfeindlichkeit und Populismus gelte es die Stirn zu bieten, wie das Geleitwort zur Studie feststellt.

Als Kardinalproblem der internationalen Flüchtlingspolitik betrachtet der Sachverständigenrat, dass die Verantwortungsteilung im EU-Asylsystem nicht verbindlich geregelt ist. Die Wissenschaftler wollen das umstrittene Dublin-System beibehalten, also die Zuständigkeit der Ersteinreisestaaten aufrechterhalten, was bisher zu einer überproportionalen Belastung von Außenstaaten der EU wie Griechenland, Italien und Spanien führt. Auch den unter anderem von der Bundesregierung vorangetriebenen bilateralen Verträgen zur Auslagerung der Asylverfahren aus der EU - mit der Türkei, aber auch mit nordafrikanischen Ländern - kann das Wissenschaftlergremium einiges abgewinnen. Asylverfahren in externen Aufnahmelagern müssten »natürlich europäischen Menschenrechtsstandards entsprechen«.

Der Sachverständigenrat spricht von einer notwendigen Harmonisierung der Asylverfahren in den einzelnen Staaten. Und von einem weiteren Vorschlag versprechen sich die Wissenschaftler Entspannung für die am stärksten betroffenen Länder. Sie wollen Freizügigkeitsrechte für anerkannte Flüchtlinge einführen. Damit wollen sie die »Weiterwanderungsabsichten« der Menschen als Beitrag zu deren Verteilung innerhalb Europas nutzen. Diese Freizügigkeit sei allerdings »konditionierbar«, also mit Bedingungen zu versehen, so die Idee. Die Weiterreise solle sich an den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes im Zielland orientieren.

Das Gutachten geht damit bei anerkannten Flüchtlingen von Menschen mit einer sicheren Bleibeperspektive in Europa aus. Dies genau hatte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) erst am Vortag an anderer Stelle generell in Frage gestellt. Auch Flüchtlinge mit einem Schutzstatus erhielten zunächst eine Erlaubnis zu befristetem Aufenthalt, also kein Bleiberecht. Abgesehen vom absehbaren politischen Widerstand in so grundsätzlicher Weise, ist auch die Freizügigkeit im Speziellen absehbar mit Hindernissen konfrontiert. Die bestehende Richtlinie zur Arbeitsmigration für Flüchtlinge zu öffnen, wie die Wissenschaftler vorschlagen, würde weitere Regelungen im Detail voraussetzen, so über bestimmte Gehaltsgrenzen. Weiter ist von der möglichen Einführung sozialrechtlicher Karenzzeiten die Rede, mit denen die erwogene Freizügigkeit eingeschränkt werden könnte. Den Erstaufnahmeländern wie auch den Ländern, in die viele anerkannte Flüchtlinge weiterwandern, soll nach Vorstellung der Autoren ein Teil der Integrationskosten erstattet werden, die ihnen aus der Zuwanderung entstehen. Auch das Instrument der »sicheren Herkunftsstaaten« wird unterstützt und seine abgestimmte Durchsetzung in der EU gefordert.

Das Gutachten betrachtet in einem zweiten Teil die Integration von Flüchtlingen in Deutschland. Am Dienstag hatte sich auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund hierzu geäußert und eine Schulpflicht bis zum Alter von 25 Jahren für Flüchtlinge gefordert, die Analphabeten sind. Außerdem sollte die Vorbereitung auf die Arbeitsaufnahme mit den Sprachkursen von Anfang an kombiniert werden können, sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg. Die bisherige klare Trennung zwischen Sprachkursen und anschließender Arbeitsaufnahme oder Berufsorientierung habe sich nicht immer bewährt.

Die Wissenschaftler des Sachverständigenrats plädieren in diesem Zusammenhang für eine der Schule vorgeschaltete »Sprachintensivklasse«. Generell sprechen sie sich dafür aus, »Asyl- und Arbeitsmigration« nicht zu vermischen, also auch »Spurwechsel« zwischen beidem nicht zuzulassen, wie es etwa die Grünen in ihrem Entwurf für ein Einwanderungsgesetz vorsehen. Gerade das Asylrecht sollte nicht »verwässert« und »Fehlanreize« sollten vermieden werden. Werde das Asyl zu eng mit dem Arbeitsmarkt gekoppelt, könne sich die »Akzeptanz der Flüchtlingszuwanderung umkehren, wenn ein Überangebot von Arbeitskräften entsteht«.

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