Kabinett will Mieterstrom fördern
Verbänden und Opposition geht Vorlage nicht weit genug
Vermieter und Mieter sollen künftig besser bei der Energiewende mitmachen können. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch eine Gesetzesvorlage zur Förderung von sogenanntem Mieterstrom. Doch sowohl Wohnungswirtschaft, Opposition als auch Mieter sehen Nachbesserungsbedarf bei der Förderung.
Schon jetzt können Mieter Strom von ihrem Vermieter kaufen, wenn dieser eine Solaranlage oder eine KWK-Anlage, die neben Wärme für Heizung und Warmwasser auch Strom produziert, im Keller hat. Doch häufig rentiert sich dies nicht, weil etwa Mieter auf diesen Strom die EEG-Umlage zur Förderung von Ökostrom von derzeit rund sieben Cent pro Kilowattstunde zahlen müssen, wovon Eigenheimbesitzer mit Solaranlage auf dem Dach befreit sind.
Nun will die Bundesregierung eine Förderung für Strom aus Solaranlagen auf Wohngebäuden einführen, der direkt an die Mieter in diesem Haus geliefert wird. »Das wird das Angebot für Mieterstrom beleben, Mieter profitieren davon und der Ausbau der Stromerzeugung aus Solarenergie wird beschleunigt«, verspricht Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD), die das Potenzial für Mieterstrom auf 3,8 Millionen Wohnungen schätzt. Die Fördersumme soll zwischen 2,75 und 3,8 Cent pro Kilowattstunde betragen. Mieter sollen weiterhin frei entscheiden können, von wem sie ihren Strom kaufen.
»Die Pläne des Wirtschaftsministeriums sind ein guter Anfang«, erklärte der Direktor des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, in einer gemeinsamen Mitteilung mit dem Präsidenten des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft, Axel Gedaschko. Allerdings würden Mieter immer noch nicht den Erzeugern von Eigenstrom in Einfamilienhäusern gleichgestellt, die sich deutlich günstiger selbst mit Ökostrom versorgen könnten.
»Letztlich hängt der Erfolg von Mieterstrom-Modellen von der Attraktivität des Strompreises ab«, so Siebenkotten. Branchenvertreter Gedaschko sieht die Wohnungsunternehmen in diesem Punkt weiter ausgebremst: »Es ist ungerecht, gerade diejenigen Unternehmen durch eine steuerliche Belastung ihres Vermietungsgeschäfts zu bestrafen, die sich für die Energiewende vor Ort engagieren wollen.«
Auch die Grünen kritisieren das Gesetz, weil etwa die Versorgung eines ganzen Wohnblocks nicht vorgesehen und Gewerbetreibende von der Förderung ausgeschlossen sind. »Das ist besonders unsinnig, da gerade Supermärkte, Werkstätten oder Bürogebäude häufig über große Dachflächen verfügen und anliegende Gewerbetreibende gut mit sauberem Solarstrom versorgen könnten«, so die energiepolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion, Julia Verlinden.
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