800 000 Euro Bußgeld gingen an Vereine
Mecklenburg-Vorpommern: OLG Rostock führt eine Liste mit Einrichtungen, die für Zuwendungen in Frage kommen
Schwerin. Gemeinnützige Einrichtungen und Vereine in Mecklenburg-Vorpommern haben 2016 weniger von verhängten Geldbußen profitiert als in den Jahren davor. Wie aus Erhebungen des Schweriner Justizministeriums hervorgeht, ordneten Staatsanwaltschaften und Gerichte im Vorjahr zur Abgeltung von Schuld Zahlungen in Höhe von gut 1,1 Millionen Euro an. Üblicherweise fließen etwa zwei Drittel dieser Einnahmen Vereinen zu, die im Dienste der Allgemeinheit tätig sind, der Rest der Staatskasse. Im Jahr 2016 wurden gemeinnützige Einrichtungen im Nordosten mit 801 000 Euro unterstützt, in den drei Jahren zuvor jeweils mit mehr als 900 000 Euro. Bundesweit fließen solchen Vereinen auf diese Weise alljährlich rund 100 Millionen Euro zu.
Die Höhe der verhängten Geldbußen hängt vom Prozess ab. In Jahren mit großen Wirtschafts-Strafverfahren fallen die Strafen dem Vernehmen nach höher aus. Die Einnahmen der Staatskasse schwankten in den vergangenen zehn Jahren in Mecklenburg-Vorpommern zwischen 200 000 und knapp 1,9 Millionen Euro.
Beim Oberlandesgericht Rostock gibt es eine Liste gemeinnütziger Einrichtungen im Land, die für Zuwendungen in Frage kommen. Diese Liste werde nach eingehenden Bewerbungen stets aktualisiert, hieß es. Bei der Auswahl der Empfänger spielten Tat und Person des Täters meist eine wichtige Rolle, um den Sühnecharakter zu verdeutlichen.
So wurden nach Angaben von Justizministerin Katy Hoffmeister (CDU) im Vorjahr erneut auch mehrere Opferhilfevereine bedacht, darunter Quo Vadis e.V., der Betroffene häuslicher Gewalt betreut. dpa/nd
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