Law and Order im Bundesrat

Länderkammer stimmt für eine Ausweitung der elektronischen Fußfessel, ein neues BKA-Gesetz und höhere Strafen bei Angriffen auf Polizisten

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Berlin Extremistische Gefährder können künftig zum Tragen einer Fußfessel gezwungen werden. Der Bundesrat beschloss am Freitag ein Gesetz, das dem Bundeskriminalamt (BKA) die Aufenthaltsüberwachung erlaubt, wenn es Hinweise auf einen möglichen Anschlag gibt. Die Länderkammer stimmte darüber hinaus einem Gesetz zur Aufenthaltsüberwachung verurteilter Extremisten zu.

Voraussetzung für eine Fußfessel bei sogenannten Gefährdern ist eine richterliche Anordnung. Konkret kann die Fußfessel dem BKA-Gesetz zufolge dann angeordnet werden, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Verdächtige einen Anschlag begehen könnte oder sein Verhalten darauf hindeutet.

Das Gesetz gilt aber nur für jene sogenannten Gefährder, für die das BKA zuständig ist. Grundsätzlich sind bei Verdächtigen aber die Länder zuständig: Sie müssen nun eigene Gesetze beschließen, wenn sie in ihrem Bereich ebenfalls elektronische Fußfesseln für »Gefährder« wollen.

Nach dem ebenfalls beschlossenen Gesetz zur Aufenthaltsüberwachung soll die elektronische Fußfessel auch bei solchen extremistischen Straftätern zugelassen werden, die wegen schwerer Vergehen, der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, der Terrorismusfinanzierung oder der Unterstützung extremistischer Vereinigungen bereits verurteilt wurden. Insbesondere die LINKE übte heftige Kritik an diesem Gesetz. Sie sieht darin eine massive Einschränkung der Grundrechte für Menschen, die nicht strafrechtlich verurteilt worden sind.

Die Fußfessel ist ein GPS-Sender, der mit einem Befestigungsband oberhalb des Fußknöchels angelegt wird. Wird dieses Band zerstört, löst der Sender Alarm aus. Einen solchen gibt es auch dann, wenn zuvor festgelegte Aufenthaltszonen verlassen werden.

Mit dem BKA-Gesetz wird zudem die rechtliche Grundlage für eine zentrale Datenbank beim BKA geschaffen, in der Informationen zu bestimmten Ereignissen zusammengeführt werden. Außerdem wird mit der Novelle die Grundlage für das Projekt »Polizei 2020« gelegt. Es sieht eine generelle Modernisierung der IT-Systeme bei der Polizei vor, dazu gehört auch die Abschaffung von Doppelstrukturen in den Ländern.

Höhere Strafen für Angriffe auf Polizisten

Angriffe auf Polizisten, Rettungskräfte und Feuerwehrleute werden künftig höher bestraft. Hierzu billigte der Bundesrat ein entsprechendes Gesetz der Großen Koalition aus dem Bundestag. Für solche Attacken drohen künftig bis zu fünf Jahre Haft. Das gilt auch für Übergriffe auf Einsatzkräfte bei Streifenfahrten oder Unfallaufnahmen. Die Bundesregierung erachtet eine Verschärfung des Gesetzes für notwendig. Ihren Angaben zufolge wurden 2016 mehr als 71 000 Polizisten Opfer von Gewaltdelikten, 11,2 Prozent mehr als im Jahr davor.

Zudem stellt das Gesetz auch das »Gaffen« an Unfallstellen oder das Blockieren einer Rettungsgasse unter Strafe. Hierfür sorgt eine neue Strafvorschrift »Behinderung von hilfeleistenden Personen«.

Speicherung von Fluggastdaten

Bei Flügen von und nach Deutschland sind die Fluggesellschaften künftig verpflichtet, umfangreiche Datensätze über ihre Passagiere an das Bundeskriminalamt weiterzuleiten. Der Bundesrat billigte am Freitag die Umsetzung einer EU-Richtlinie, die der Bekämpfung des internationalen Terrorismus und der organisierten Kriminalität dienen soll.

Zu den Daten, die die Fluggesellschaften den Behörden in Zukunft überlassen müssen, gehören unter anderem Angaben wie Name und Anschrift des Fluggastes sowie Kreditkartennummer und Informationen zur Reiseroute. Die Informationen werden bis zu fünf Jahre lang gespeichert und bei Bedarf zwischen den EU-Staaten ausgetauscht. Die Daten sollen ab Mai 2018 gesammelt werden. Agenturen/nd

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