Aus für »jahrzehntelange Praxis«

BGH kippt Kontogebühr für Bauspardarlehen

  • Lesedauer: 3 Min.

Darlehensgebühr, Abschlussgebühr, Kontogebühr werden für Bausparkassen immer wichtiger. Vor Gericht müssen sie allerdings erklären, wofür sie diese Gebühren haben wollen und wie das mit dem Bausparen zusammenpasst. Von der Zulässigkeit einer Kontogebühr konnten sie den Bundesgerichtshof (BGH) am 9. Mai 2017 (Az. XI ZR 308/15) nicht überzeugen - zumindest nicht für Verbraucher während der Darlehensphase.

Wie funktioniert Bausparen?

Es ist eine Kombination aus Geld sparen und Geld leihen - beides zu niedrigen Zinsen und auf mehrere Jahre ausgerichtet. Kunde und Bank vereinbaren eine bestimmte Bausparsumme. In den ersten Jahren spart der Kunde einen Betrag an. Bei einem gewissen Guthaben kann er sich das Geld auszahlen lassen und für den Rest der vereinbarten Summe ein Darlehen erhalten. Die Zinsen sind in vielen Tarifen im Voraus festgelegt und damit unabhängig vom Kapitalmarkt.

Ist Bausparen noch in Mode?

Nach Branchenangaben gab es Ende 2016 in Deutschland etwa 29 Millionen Bausparverträge. Damit kommt auf jeden Haushalt mindestens einer. 2,2 Millionen Verträge wurden 2016 neu abgeschlossen - ein hoher Wert.

Warum läuft das Geschäft trotzdem nicht mehr gut?

Wegen der niedrigen Zinsen im Euroraum gibt es billige Kredite. Viele Bausparer verzichten deshalb auf ihr Recht der Darlehensnutzung und bleiben in der Sparphase. Die Bausparkassen müssen ihnen weiter Zinsen für die Guthaben zahlen, statt selbst Zinsen einzunehmen.

Was tun die Kassen dagegen?

»Bausparkassen sind in der Lage, auch extreme Zinsszenarien auszuhalten, aber nur unter der Voraussetzung, dass sie alle Gegensteuerungsmaßnahmen nutzen können«, sagt Alexander Nothaft vom Verband der privaten Bausparkassen. Das bedeute: neue Tarife, Kosten sparen, Altverträge kündigen - und eben auch Gebühren erheben.

Welche Gebühren kassieren die Bausparkassen?

Im Wesentlichen Abschluss- und Kontogebühren. Eine Darlehensgebühr, die fällig wurde, wenn der Bausparer den Kredit in Anspruch nehmen wollte, kippte der BGH Ende 2016. Die Abschlussgebühr, die bei Vertragsschluss anfällt, bestätigte Karlsruhe dagegen 2010. Auf Kontogebühren setzten etwa Wüstenrot und Badenia, die nun von der Verbraucherzentrale NRW verklagt wurde. Andere erheben ähnliche Entgelte als »Servicepauschale« - teils auch nur in der Sparphase.

Warum hat der BGH die Kontogebühr jetzt gekippt?

Die Richter halten sie während der Darlehensphase für eine unangemessene Benachteiligung von Verbrauchern. Damit wälzten die Bausparkassen Kosten auf ihre Kunden ab - und zwar für Verwaltungstätigkeiten, die sie überwiegend im eigenen Interesse erbrächten. Dies weiche vom gesetzlichen Leitbild eines Darlehensvertrags ab, wonach der Darlehensnehmer nur dazu verpflichtet ist, die vereinbarten Zinsen und später das Darlehen zurückzuzahlen.

In dem Fall geht es nur um 9,48 Euro im Jahr. Lohnt sich das?

Aus Sicht der Branche schon, schließlich läppert sich das mit der Zahl der Verträge. Neu sei das Entgelt übrigens nicht: Die Bausparkasse Badenia erhebe dieses seit mehr als 50 Jahren.

Warum klagten die Verbraucherschützer gerade jetzt?

Hintergrund ist ein Urteil des BGH von 2011. Der Bankensenat kippte damals eine Kontogebühr für Verbraucherdarlehen. Die Verbraucherschützer wollten diese Entscheidung auf Bauspardarlehen übertragen. Karlsruhe gab ihnen nun Recht. Nächster Schritt: Kontogebühren in der Sparphase. »Wir werden prüfen, ob sich aus den Urteilgründen Argumente ergeben, auch die Kontogebühr in der Sparphase anzugreifen«, sagen die Verbraucherschützer. dpa/nd

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