1 553 013 Verfahren vor Zivilgerichten
Beratungs- und Prozess-Statistik 2015 des Deutschen Mieterbundes
Beratungsthema Nummer eins waren wie im Vorjahr die Betriebskosten. Ein Drittel aller Beratungen drehte sich um die sogenannte zweite Miete. Fast elf Prozent haben Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete als Hintergrund.
Die Beratungsklassiker
Rund die Hälfte aller Rechtsberatungen der örtlichen Mietervereine entfielen auf die Beratungsklassiker Betriebskosten und Wohnungsmängel. Die Beratungszahlen zum Thema Betriebskosten sind zwar leicht gesunken, auf knapp 34 Prozent. Heizkosten und Nebenkosten sind aber nach wie vor das dominierende Rechtsberatungsthema in den Mietervereinen.
Unter Allgemeine Vertragsangelegenheiten, die Platz drei unter den häufigsten Beratungsthemen einnehmen, fallen alle Rechtsberatungen, die Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis als Hintergrund haben, und Beratungen im Vorfeld oder beim Abschluss des Mietvertrages. Das sind beispielsweise Fragen zur Mietpreisbremse, zum Bestellerprinzip oder zur Rechtmäßigkeit der geforderten Miethöhe. Gefragt wird auch, ob die Vereinbarung einer Staffel- oder Indexmiete anzuraten ist, ob und, wenn ja, welche Auskünfte und Informationen der Vermieter bei der Wohnungsbesichtigung abfragen darf. Darunter fallen die Fragen, welche Regeln zu beachten sind, wenn eine WG einen Mietvertrag abschließen will, ob Tierhaltung erlaubt, die Haustür abends abgeschlossen werden muss oder wie laut gefeiert werden darf.
Das vierthäufigste Beratungsthema sind die Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete mit einem spürbaren Anstieg auf 10,8 Prozent. Hier spiegeln sich Entwicklungen auf den Wohnungsmärkten mit zuletzt stark steigenden Mieten wider.
Die Statistik bundesweit
Betriebskosten 33,9 %
Wohnungsmängel 19,8 %
Allg. Vertragssachen 11,2 %
Mieterhöhung 10,8 %
Schönheitsreparaturen 6,1 %
Mietkaution 4,7 %
Vermieterkündigung 3,7 %
Mieterkündigung 3,3 %
Modernisierung 3,0 %
Umwandlung/Eigentümerwechsel 1,8 %
Einen Anstieg, wenn auch auf relativ niedrigem Niveau, gab es bei Vermieterkündigungen und Fragen zur Umwandlung und zum Eigentümerwechsel. Auch dies korrespondiert mit den Entwicklungen der Wohnungsmärkte. Die Zahl der Vermieterkündigungen zieht vor allem in den Städten wieder an, und damit wächst auch die Nachfrage nach Beratungen.
Eine separate Auswertung der häufigsten Beratungsthemen der DMB-Mietervereine in Großstädten führt nicht zu grundlegenden Abweichungen gegenüber der Gesamtberatungsstatistik. Auch hier sind die Betriebskosten mit 28,8 Prozent das Beratungsthema Nummer eins, gefolgt von Rechtsberatungen zu Wohnungsmängeln, Mietminderungen und Reparaturen mit 19,8 Prozent. Bemerkenswert ist, dass sich in Großstädten mittlerweile jede achte Rechtsberatung um das Thema Mieterhöhung dreht und auch der Beratungsbedarf bei Fragen rund um die Vermieterkündigung in den letzten Jahren wieder deutlich ansteigt.
Die Statistik für Großstädte
Betriebskosten 28,8 %
Wohnungsmängel 19,8 %
Mieterhöhung 12,5 %
Allg. Vertragssachen 11,9 %
Schönheitsreparaturen 6,0 %
Mietkaution 4,7 %
Vermieterkündigung 4,3 %
Mieterkündigung 3,5 %
Modernisierung 3,5 %
Umwandlung/Eigentümerwechsel 1,9 %
Prozess-Statistik 2015
Die Zivilgerichte in Deutschland haben nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2015 insgesamt 1 553 013 Verfahren erledigt. Das ist gegenüber dem Jahr 2014 ein Anstieg von 0,5 Prozent. 1 119 504 Verfahren hatten die Amtsgerichte zu erledigen. 385 017 Verfahren gab es bei den Landgerichten sowohl in erster Instanz als auch als Berufungsinstanz.
In rund 16,8 Prozent aller Zivilrechtsprozesse ging es um Fragen des Wohnraummietrechts. Deren Zahl ist zurückgegangen. Gab es 2013 noch 277 568 Prozesse zwischen Mieter und Vermieter vor den Amts- und Landgerichten, waren es 2015 noch 260 990 - ein Rückgang um sechs Prozent.
Streitgegenstand in Mietrechtsprozessen
Wie in den Vorjahren sind Vertragsverletzungen und Betriebskosten die häufigsten Gründe für mietrechtliche Auseinandersetzungen vor Gericht. Auf Platz drei liegen Verfahren zum Thema Mietkaution. Dabei geht es in den meisten Fällen um Fragen der Rückzahlung der Kaution und damit letztlich überwiegend um Fragen der Schönheitsreparaturen.
Die Zahl der Prozesse um fristlose Kündigungen und um Eigenbedarf machen jetzt schon insgesamt 10,2 Prozent aus. Werden die Zahlen der DMB Rechtsschutz hochgerechnet auf die Zahl der Mietrechtsstreitigkeiten insgesamt, dann geht es etwa 26 620-mal im Jahr vor Gerichten um Vermieterkündigungen und Räumungsklagen.
Die Statistik im Detail
Vertragsverletzungen 27,6 %
Betriebskosten 22,6 %
Mietkaution 16,5 %
Mieterhöhung 14,0 %
Fristlose Kündigung 5,5 %
Eigenbedarf 4,7 %
Modernisierung 1,6 %
Ordentliche Kündigung 1,2 %
Schönheitsreparaturen 0,7 %
Andere Streitpunkte 5,6 %
Grundlage für die Statistik sind Zahlen der Rechtsschutzversicherung des DMB. Sie bietet neben allgemeinem Rechtsschutz vor allem Mietrechtsschutz an. Die Anteile an der DMB Rechtsschutz halten ausschließlich der DMB, der DMB-Verlag und DMB-Mietervereine.
Aus: MieterZeitung 1/2017
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