EU: Keine automatische Steuerdaten-Weitergabe

  • Lesedauer: 1 Min.

Luxemburg. Bürger und Unternehmen in der EU müssen es nicht automatisch hinnehmen, dass die Steuerverwaltung des eigenen Landes Daten an ein anderes EU-Land weitergibt. Sie können gerichtlich klären lassen, ob die Weitergabe zulässig ist, wie am Dienstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied. Dabei sei die Auskunft nur zulässig, wenn die Daten für die Steuerprüfung im ersuchenden Land »voraussichtlich erheblich« sind. Das sei schon dann der Fall, wenn die Daten nicht offenkundig entbehrlich sind. AFP/nd

Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.

Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.

Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.

Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.