EU: Keine automatische Steuerdaten-Weitergabe

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Luxemburg. Bürger und Unternehmen in der EU müssen es nicht automatisch hinnehmen, dass die Steuerverwaltung des eigenen Landes Daten an ein anderes EU-Land weitergibt. Sie können gerichtlich klären lassen, ob die Weitergabe zulässig ist, wie am Dienstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied. Dabei sei die Auskunft nur zulässig, wenn die Daten für die Steuerprüfung im ersuchenden Land »voraussichtlich erheblich« sind. Das sei schon dann der Fall, wenn die Daten nicht offenkundig entbehrlich sind. AFP/nd

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