Parlamente haben Vetorecht bei EU-Handelsverträgen

Europäischer Gerichtshof legt Kriterien für Mitsprache bei EU-Freihandelsabkommen fest

  • Haidy Damm
  • Lesedauer: 4 Min.

Es gilt als herber Rückschlag für EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker und seine Handelskommissarin Cecilia Malmström: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den Mitgliedstaaten ein Mitspracherecht bei Freihandelsverträgen eingeräumt. Am Dienstag verkündeten die Richter in Luxemburg, das momentan verhandelte Handelsabkommen mit Singapur könne »in seiner derzeitigen Form nur von der Union und den Mitgliedstaaten gemeinsam geschlossen werden«. Damit sind mögliche Alleingänge vom Tisch, die Freihandelsverfechter Juncker lange Zeit durchsetzen wollte. Erst auf öffentlichen Druck fast aller Mitgliedstaaten hatte die EU-Kommission den Gerichtshof um eine Klarstellung gebeten.

Der EuGH stellt in seinem Gutachten fest, dass die Union die Zustimmung der Mitgliedstaaten in zwei Bereichen braucht: Für Regelungen sogenannter Portfolio-Investitionen - Investitionen von Kapitalgebern wie etwa Fondsgesellschaften, die lediglich an den Gewinnen bestimmter Unternehmen teilhaben wollen. Weitere Ausnahme sind Streitigkeiten zwischen Investoren und Staaten. Die hier vorgesehenen Schlichtungsverfahren entziehen den Mitgliedstaaten laut EuGH ihre gerichtliche Zuständigkeit, daher könnten sie nicht ohne deren Zustimmung eingeführt werden.

In allen anderen Bereichen wie Direktinvestitionen oder geistigem Eigentum ist die Union demnach alleine zuständig. Auch die »nachhaltige Entwicklung« sei inzwischen »fester Bestandteil der gemeinsamen Handelspolitik der Union«, so die Richter. Dazu gehören der Umweltschutz sowie der soziale Schutz von Arbeitnehmern.

Damit gesteht der Gerichtshof der Union weitaus mehr alleinige Zuständigkeit zu, als dessen Generalanwältin Eleanor Sharpston noch im Dezember gefordert hatte. Sharpston hatte in ihrem Schlussantrag in weiteren Bereichen eine gemischte Zuständigkeit festgestellt, etwa im öffentlichen Beschaffungswesen oder bei Regelungen zum geistigen Eigentum sowie Bestimmungen mit grundlegenden Arbeits- und Umweltnormen. Auch verschiedene Mitgliedstaaten - darunter Deutschland - hatten in ihren Stellungnahmen weitreichendere Mitsprache gefordert.

Der EU-Abgeordnete und handelspolitische Sprecher der Linksfraktion GUE/NGL, Helmut Scholz, sprach von einer »bemerkenswerten Klarstellung bei den Zuständigkeiten der Europäischen Ebene«. Zukünftig falle jeder Aspekt eines Handelsabkommens, der sich auf die Entwicklung der gesamten Europäischen Union auswirken könne, nun in die alleinige Zuständigkeit der EU-Institutionen.

Anlass für die Entscheidung war der Freihandelsvertrag der EU mit Singapur, der 2013 ausgehandelt wurde. Er gilt als eines der ersten EU-Handelsabkommen der »neuen Generation«, bei denen es zusätzlich zum Abbau von Zöllen und ähnlicher Handelshemmnisse auch um Investorenschutz, Urheberschutz, öffentliche Aufträge sowie Umwelt- und Arbeitnehmerschutz geht. Die jetzt getroffene Einschätzung des EuGH wird zudem für andere Abkommen gelten wie das bereits unterzeichnete und teilweise in Kraft getretene Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada (CETA) sowie weiterer momentan verhandelter Abkommen mit Japan oder Mexiko.

Gegner der Freihandelsabkommen zeigten sich zufrieden nach der Entscheidung. Valentin Schwarz von Attac Österreich sprach von einer »klaren Niederlage« für die EU-Kommission, Greenpeace-Geschäftsführer Alexander Egit forderte, »das EuGH-Urteil muss ein deutliches Signal für die EU-Kommission sein, die Rolle der Parlamente in der EU-Handelspolitik zu stärken«. Der Versuch, die Parlamente auszubooten, »endete in einer Bauchlandung«, sagte auch der stellvertretende Vorsitzende des Bund für Umwelt und Naturschutz, Ernst-Christoph Stolper. »Es ist gut, dass der anmaßende Hochmut von EU-Handelspolitikern einen deutlichen Dämpfer erhalten hat.« Er hoffe, dass durch die Mitwirkung nationaler Parlamente »ökologisch und sozial fragwürdige Handelsverträge zu Fall gebracht werden können«.

Vertreter der Wirtschaft dagegen zeigten sich nicht so entspannt. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) forderte die Politik auf, nun endlich das »Kompetenzgerangel« in der europäischen Handelspolitik zu beenden. »Jahrelange Hängepartien in der Ratifizierung sind schädlich. Sie verunsichern Unternehmen und Verbraucher«, kommentierte der BDI. Wenn die EU in der Handelspolitik handlungsfähig bleiben wolle, »muss sie jetzt dringend die Kompetenzen in Handelsangelegenheiten klarer und eindeutiger regeln«, erklärte auch Anton Börner, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen.

Gute Miene machte Cecilia Malmström. Die EU-Wettbewerbskommissarin, die sich noch im März bei ihrem Besuch in Singapur optimistisch gezeigt hatte, dass das Freihandelsabkommen schon bald in Kraft tritt, sprach am Dienstag von einer »notwendigen Klarstellung« und verkündete über den Kurznachrichtendienst Twitter, sie »freue sich auf die Zusammenarbeit mit allen Regierungen und dem EU-Parlament«.

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