Ecuador bietet Assange weiterhin Asyl

Vorwurf der Vergewaltigung gegen den Wikileaks-Gründer wird fallengelassen / Londoner Polizei kündigt dennoch Festnahme an

  • Lesedauer: 2 Min.

Stockholm. Ecuador hält nach Einstellung der Ermittlungen gegen Wikileaks-Gründer Julian Assange am Asyl für den Australier fest. »Die Regierung bekräftigt, dass der Schutz des ecuadorianischen Staates bestehen bleibt«, solange Assange politische Verfolgung fürchten müsse, teilte das Außenministerium am Freitag mit. Außenminister Guillaume Long begrüßte die Entscheidung der schwedischen Justiz, kritisierte aber gleichzeitig die »unnötige Verzögerung« des Prozesses.

Die schwedische Staatsanwaltschaft hatte zuvor in Stockholm mitgeteilt, die Ermittlungen gegen Assange wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung zu beenden. Long forderte Großbritannien auf, dem Wikileaks-Gründer schnellstmöglich freies Geleit zu gewährleisten. Die britische Polizei erhält den Haftbefehl gegen Assange aufrecht. Die Behörden werfen ihm vor, gegen Gerichtsauflagen verstoßen zu haben, als er sich in die ecuadorianische Botschaft flüchtete.

Assange war nach langem Tauziehen um eine Befragung zu den Vorwürfen aus dem Jahr 2010 im November in der Botschaft Ecuadors verhört worden. »Diese Befragungen haben zu weiteren Ermittlungsmaßnahmen geführt«, hieß es in der Entscheidung der Staatsanwaltschaft. »Es ist jetzt nicht möglich, weitere Schritte zu unternehmen, um die Ermittlungen voranzubringen.«

Assange spricht von einem »wichtigen Sieg«

Der Wikileaks-Gründer selber hat die Entscheidung der schwedischen Justiz als »wichtigen Sieg« bezeichnet. Das sagte Assange am Freitag auf dem Balkon der ecuadorianischen Botschaft in London.

Assange hält sich seit 2012 in der Botschaft auf, um dem schwedischen Haftbefehl zu entgehen. Der Australier fürchtete, von Schweden aus in die USA ausgeliefert zu werden, wo ihm eine Verurteilung für die Wikileaks-Enthüllungen droht. Die USA machen ihn dafür verantwortlich, dass über seine Plattform brisante US-Dokumente aus den Kriegen in Afghanistan und im Irak veröffentlicht wurden.

»Der Verdächtige hat das Land verlassen, und angesichts der Fakten und der Umstände in diesem Fall wird nicht erwartet, dass es in absehbarer Zukunft möglich ist, die Entscheidung auszuführen, ihn nach Schweden auszuliefern«, erklärte die schwedische Anklage. Weitere Ermittlungen würden erfordern, dass Assange in Schweden vor Gericht auftrete. Die Anwälte des Australiers hatten immer wieder eine Aufhebung des Haftbefehls beantragt. Assange hatte die Vergewaltigung stets bestritten. Weitere Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs gegen ihn waren im Sommer 2015 verjährt.

Wann und ob Assange sein Exil nach der Nachricht vom Freitag verlassen würde, war zunächst unklar. Assange hatte angekündigt, im Falle der Freilassung von Whistleblowerin Chelsea Manning freiwillig in die USA zu gehen, hatte das später aber wieder relativiert. Manning war am Mittwoch auf freien Fuß gekommen. Agenturen/nd

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