Geldstrafe gegen NSU-Mitangeklagten
Zwickau. Ein Mitangeklagter aus dem Münchner NSU-Prozess ist vom Amtsgericht Zwickau wegen Körperverletzung und Bedrohung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der mutmaßliche Unterstützer der rechten Terrorgruppe einen heute 19-Jährigen verprügelt, getreten und mit dem Tode bedroht hat. Das Gericht verhängte am Montag in der von großem Medieninteresse begleiteten Verhandlung eine Geldstrafe von 52 Tagessätzen à 13 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Zur Gerichtsverhandlung war es gekommen, weil André E. einen Strafbefehl über 600 Euro nicht akzeptiert und Einspruch eingelegt hatte. Als Mitangeklagter von Beate Zschäpe muss er sich wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung sowie Beihilfe zum Mord verantworten. dpa/nd
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