Unzumutbare Lärmbelästigung kann zur Mietminderung führen

Mietrecht

  • Lesedauer: 1 Min.

Allerdings setzt dies voraus, dass der beim Bau des Hauses geltende Schallschutzstandard nicht eingehalten ist oder sich die Mieter der Nachbarwohnungen laufend über das zulässige Maß hinaus laut verhalten. Die Wüstenrot Bausparkasse (W&W) verweist auf eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Az. VIII ZR 1/16).

Der Mieter einer Wohnung in einem 1954 erbauten Mehrfamilienhaus in Stuttgart hatte die Miete wegen unzumutbaren Lärms gekürzt. Er sei laufend lautem Klopfen, Getrampel und Möbelrücken ausgesetzt, die vermutlich von der über ihm liegenden Wohnung herrührten. Die Vermieterin kündigte dem Mieter wegen aufgelaufener Mietrückstände. Dessen Klage dagegen wiesen das Amts- und Landgericht Stuttgart ab.

Der BGH hob die Entscheidungen auf. Die Gerichte hätten die Fakten nicht ausreichend recherchiert. Daher sei es auch denkbar, dass selbst der vergleichsweise niedrige Schallschutzstandard beim Bau des Hauses nicht eingehalten ist. So könnten Schallbrücken auch bei sozialadäquatem Wohnverhalten anderer Mieter zur Lärmbelästigung führen, die eine Mietminderung rechtfertigten.

Der BGH verwies den Streitfall an das Landgericht Stuttgart zurück, das nun ein Gutachten einholen muss. Außerdem muss es die vom Amtsgericht angehörten Zeugen selbst vernehmen. W&W/nd

Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.

Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.

Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.

Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.

- Anzeige -
- Anzeige -