Was bringt den Mietern der eigene Strom vom Dach?
Mieterstromgesetz
Neben Hausbesitzern sollen künftig auch mehr Mieter selbst produzierten Ökostrom günstig nutzen können. Die Bundesregierung verabschiedete am 26. April 2017 einen Gesetzentwurf zur Förderung von Mieterstrom, der etwa von Solaranlagen auf dem Dach kommt.
Damit soll erreicht werden, dass mehr Vermieter solche Anlagen auf ihre Mietshäuser bauen und so die Energiewende voranbringen. Um die Investition für Vermieter attraktiv zu machen, sollen sie für den Strom einen Zuschuss bekommen. Der Bundestag muss zustimmen, Branchenverbände fordern bereits Nachbesserungen.
Die Förderung könnte laut Wirtschaftsministerium noch in diesem Jahr beginnen. Die Höhe hängt den Plänen zufolge von der Größe der Solaranlage und dem Photovoltaik-Ausbau insgesamt ab. Der Zuschlag wird voraussichtlich zwischen 2,75 Cent und 3,8 Cent pro Kilowattstunde liegen. Zugleich wird sichergestellt, dass Mieter ihren Stromanbieter weiter frei wählen können. Geplant sind Vorgaben an Vertragslaufzeiten, ein Verbot der Kopplung mit dem Mietvertrag und eine Preisobergrenze für Mieterstrom.
Der von Mietern nicht verbrauchte Strom wird ins Netz eingespeist und vergütet. Um die Versorgung der Mieter sicherzustellen, werden sie mit am Markt beschafftem Strom versorgt, falls die eigene Anlage nicht genug liefert.
»Mit der Förderung von Mieterstrom bringen wir die Energiewende in die Städte und beteiligen die Mieter an der Energiewende«, formuliert Wirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD) das Ziel. Das Potenzial liege bei bis zu 3,8 Millionen Wohnungen. Mieterstrom sei wirtschaftlich interessant, weil Bestandteile der Stromrechnung wie Netzentgelte, Netzumlagen, Stromsteuer und Konzessionsabgabe nicht anfielen.
Der Branchenverband BDEW warnte indes. Die Mehrheit der Mieter würde von dem geplanten Mieterstrommodell nicht profitieren und dieses stattdessen über Mehrbelastungen beim Strompreis finanzieren. Denn wenige privilegierte Haushalte würden von Netzentgelten befreit, viele andere zahlten drauf.
Vor allem in Städten mit einer hohen Anzahl geeigneter Mietwohngebäude sowie Regionen mit verhältnismäßig hohen Netzentgelten wäre mit einem deutlichen Anstieg zu rechnen. Dort wäre das Mieterstrommodell attraktiv.
Auch der Verband kommunaler Unternehmen sprach sich dafür aus, das Umlagen- und Entgeltsystem grundlegend zu überarbeiten, »um in Zukunft eine faire Lastenverteilung sicherzustellen«. Das Mieterstromgesetz dürfe auch nicht dazu führen, dass Unternehmen der Wohnungswirtschaft gegenüber Energieversorgern bevorzugt werden.
Der Mieterbund und die Wohnungswirtschaft kritisierten hingegen, Mieter würden immer noch nicht mit Erzeugern von Eigenstrom in Einfamilienhäusern gleichgestellt, die sich nach wie vor deutlich günstiger selbst mit Ökostrom versorgen könnten.
Das Interesse an Mieterstrom ist laut einer Umfrage groß. 66 Prozent der befragten Mieter könnten sich vorstellen, eigenen Strom vom Dach zu beziehen, jeder sechste Mieter würde sich dagegen entscheiden, ergab eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag des Öko-Energieanbieters Lichtblick. Bisher bezögen erst vier Prozent aller Befragten nach eigenen Angaben Mieterstrom. nd
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