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Milliardensegen für Atomkonzerne

Brennelementesteuer war laut Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe rechtswidrig

  • Haidy Damm
  • Lesedauer: 2 Min.

Die Atomkonzerne können nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf Rückerstattung von rund 6,3 Milliarden Euro hoffen. Am Mittwoch erklärten die Richter in Karlsruhe die Brennelementesteuer rückwirkend für nichtig. Laut Karlsruhe hat der Bund nicht die Gesetzgebungskompetenz für den Erlass einer solchen Abgabe gehabt.

»Eine schallende Ohrfeige für die schwarz-gelbe Vorgängerregierung.« Mit diesen Worten kommentierte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) die Entscheidung gegenüber der Nachrichtenagentur AFP. Sie sei »das Ergebnis des Chaos, das Union und FDP in der Atompolitik angerichtet haben«, erklärte Hendricks am Mittwoch in Berlin. Die Parteien hätten die Brennelementesteuer eingeführt, um damit die gleichzeitig beschlossenen Laufzeitverlängerungen für die Atomkraftwerke gesellschaftlich akzeptabler zu machen. »Dass sich dieser schwarz-gelbe Murks noch Jahre später für die Atomkonzerne auszahlt, macht das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu einem kolossalen Ärgernis«, so Hendricks.

Die LINKE forderte, die mögliche Rückzahlung über den Atommüllfonds sicherzustellen. »Das ist ein schweres Regierungsversagen«, erklärte Parteichefin Katja Kipping am Mittwoch in Berlin. Der Fraktionsvorsitzende der Grünen, Anton Hofreiter, forderte die Bundesregierung auf, »die Atomkonzerne so nicht davon kommen zu lassen«.

»Das Urteil ist gut für die Konzerne, aber schlecht für die Gesellschaft«, kommentierte Claudia Kemfert, Leiterin der Abteilung Energie, Verkehr, Umwelt am Deutschen Institut für Wirtschaft Berlin (DIW). Die Stromkunden hätten über Jahre überhöhte Strompreise gezahlt und so die Refinanzierung der Brennelementesteuer mitfinanziert. »Nun müssen sie auch die Rückzahlungen an die Konzerne bezahlen«, so Kemfert.

AKW-Gegner kritisierten die Entscheidung der damaligen Bundesregierung, den Stromkonzernen zu gestatten, sich mit einer Einmalzahlung von der Haftung für die Atommülllagerung zu befreien und gleichzeitig auf die Rücknahme aller Klagen zu verzichten. »Ein unfassbar teurer Fehler«, sagte Jochen Stay, Sprecher der Organisation »ausgestrahlt«. Da auch keine Nachschusspflicht für die Atommüllverursacher ins Gesetz über die Atomfolgekosten geschrieben wurde, könne der Staat die Milliarden, die er nun zurückzahlen müsse, nicht als zusätzliche Zahlung für den Fonds einsammeln.

Das Bundesfinanzministerium zeigte sich nach dem Urteil erstaunt, weil es keine mündliche Anhörung gegeben hatte. Da das Gericht der Bundesregierung bei der Ökosteuer einen weiten Spielraum zugestanden habe, habe das Ministerium erwartet, dass sich Karlsruhe nun erneut der Position der Bundesregierung anschließe, so ein Sprecher. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat angekündigt, die Summe aus dem laufenden Haushalt zurückzahlen. Dies sei ohne Neuverschuldung möglich. Seite 5

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