Gericht: NoG20-Camp darf im Hamburger Stadtpark stattfinden

Bezirksamt unterliegt vor dem Verwaltungsgericht / Richter entscheiden, dass es sich um eine politische Demonstration handelt

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin. Ein kleiner Sieg für die NoG20-Aktivisten: Das Camp für die Gipfelstürmer darf nun doch im Hamburger Stadtpark errichtet werden. Dies hat das Verwaltungsgericht am Donnerstag entschieden. Zuvor hatte das Bezirksamt Hamburg-Nord des Organisator*innen die Genehmigung mit der Begründung verweigert, ein Camp mit so vielen Menschen würde die Wiese zerstören.

Aktivisten haben das Urteil erwartet: »Alles andere wäre undemokratischer Quatsch«, sagte Emily Laquer von der Interventionistischen Linken – bei allen bisherigen Gipfelprotesten hätten Gerichte ebenfalls entschieden, dass die Camps zum Protest gehören. Aber »Verbote-Grote«, gemeint ist Andy Grote, »versuche seit Beginn der Verhandlungen, als undemokratischster Innensenator in die Geschichte einzugehen«.

Die Organisatoren erwarten für die Zeit vom 30. Juni bis zum 9. Juli rund 10.000 Menschen, die auf dem Camp übernachten sollen. In dem Zeltlager sollen aber auch politische Veranstaltungen und Workshops stattfinden. Wie der NDR schreibt, hatte der Anwalt der Veranstalter daher argumentiert, dass es sich um eine politische Demonstration handele – und in diesem Fall nicht das Sondernutzungs-, sondern das Versammlungsrecht gelte. Die Verwaltungsrichter gaben ihm recht. Es sei daher keine gesonderte Erlaubnis für das Nutzen einer Grünfläche nötig. Ein mögliches Verbot oder Auflagen müssten sich auf das Versammlungsrecht stützen.

Damit müssen sich die Organisator*innen des Camps nun nicht weiter an das Bezirksamt richten, sondern mit der Innenbehörde auseinandersetzen. Es bleibt jedoch die Möglichkeit, gegen die Entscheidung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einzulegen. ek

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