G20-Proteste in gesamter Hamburger Innenstadt verboten
Demonstrationsbündnis kündigt Klage gegen »blaue Zone« an / Verbote erstrecken sich auf Gebiet von über 30 Quadratkilometern
Hamburg. Die Polizei in Hamburg hat für den G20-Gipfel Anfang Juli ein Demonstrationsverbot für eine Fläche von über 30 Quadratkilometern erlassen, die sich über die gesamte Innenstadt erstreckt. Von der Allgemeinverfügung betroffen ist die Route zwischen Flughafen und Innenstadt sowie die Stadtteile rund um die Messe und die Außenalster, wie Innensenator Andy Grote (SPD) und Polizeipräsident Ralf Martin Meyer erklärten. Zeitweise soll das Demonstrationsverbot auch rund um die Elbphilharmonie und die Speicherstadt gelten, wo die Gipfelteilnehmer ein Konzert besuchen werden. Das Versammlungsverbot soll vom 7. Juli um sechs Uhr morgens bis zum 8. Juli um 17 Uhr gelten.
Es gehe darum, die Transferstrecken der Staats- und Regierungschefs sowie die Rettungs- und Evakuierungswege jederzeit freizuhalten, erläuterte Grote. In der Verfügung selbst heißt es zur Begründung: »Das Interesse des Staates an der Sicherheit von Staats- und Regierungschefs und der Schutz von Leib und Leben dieser Personen haben innerhalb der von dieser Verfügung benannten Bereiche Vorrang gegenüber der grundrechtlich geschützten Versammlungsfreiheit, noch dazu weil kein generelles Versammlungsverbot ausgesprochen wurde, sondern - auch unter Berücksichtigung der Auswirkungen - allein Versammlungen nicht in der unmittelbaren Umgehung, aber immer noch in der Nähe des Veranstaltungsortes stattfinden können.« »Nähe« ist ein relativer Begriff, doch Große erklärte, mit fast allen Veranstaltern der mehr als 25 angemeldeten Demonstrationen sei bereits Einigkeit über die Routen erzielt worden.
Einige der Veranstalter sehen das anders. »Endlich ist die Katze aus dem Sack und der rot-grüne Senat kann aufhören, G20 als Festival der Demokratie zu verkaufen«, sagt »NoG20«-Bündnissprecherin Emily Laquer dem »nd«. Während des Gipfels würden ganze Quadratkilometer der Millionenmetropole in einem politischen Ausnahmezustand versetzt und den Bürgern ihre Stimme genommen. »Darüber sollte jeder entsetzt sein, dem etwas an Demokratie und Meinungsfreiheit liegt.«
Seit Wochen verhandeln die Organisatoren der Großdemonstration »Grenzenlose Solidarität statt G20«, die für den 8. Juli geplant ist, mit der Versammlungsbehörde über einen Ort für die Abschlusskundgebung. »Über die Route konnten wir uns einigen, unseren Abschluss wollen wir jedoch auf dem Heiligengeistfeld abhalten – das innerhalb der blauen Zone liegt«, so Laquer. Da es jetzt eine offizielle Verfügung über die Verbotszone gebe, können die Organisatoren jetzt das durchführen, was sie schon lange angekündigt hätten: »Wir können endlich vor Gericht ziehen und gegen die blaue Zone klagen.«
Die Verbotszone hat auch Auswirkungen auf das geplante Protestcamp im Hamburger Stadtpark. Erst am Donnerstag hatte das Verwaltungsgericht das Camp-Verbot des Bezirksamtes Hamburg-Nord abgewiesen. Grote kündigte nun an, die Behörde werde gegen das Urteil vor das Oberverwaltungsgericht ziehen. dpa/nd
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