Kartellamt darf Verbraucher mehr schützen
Behörde legt besonderes Augenmerk aufs Internet
Bonn. Das Bundeskartellamt kann sich künftig schlagkräftiger für den Verbraucherschutz einsetzen. Wie die Behörde am Montag mitteilte, richtete sie eine eigene Beschlussabteilung für Verbraucherschutz ein, die in Kürze ihre Arbeit aufnimmt. Das Kartellamt bekam mit Inkrafttreten der Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der vergangenen Woche neue Kompetenzen.
Konkret kann das Bundeskartellamt nun sogenannte Sektoruntersuchungen auch bei Fragen einleiten, die den Verbraucherschutz betreffen. Solche Untersuchungen richten sich nicht gegen einzelne Unternehmen, sondern dienen dazu, die Marktbedingungen in Wirtschaftszweigen zu erforschen und Defizite zu erkennen. Bislang gab es solche Sektoruntersuchungen etwa für den Fernwärme- und den Kraftstoffmarkt - künftig können sie auch bei vermuteten Verstößen eingeleitet werden, von der eine Vielzahl von Verbrauchern betroffen ist.
Gerade in der Internetwirtschaft gebe es viele Fälle, »in denen Unternehmen durch eine einzige rechtswidrige Maßnahme Millionen Verbrauchern auf einmal schaden können«, erklärte der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt. An dieser Stelle müsse der Verbraucherschutz in Deutschland unterstützt werden.
Die Behörde werde eng mit den Verbraucherschutzorganisationen zusammenarbeiten, kündigte Mundt an. Das Bundeskartellamt kann sich künftig auch in laufende Verfahren zu Verstößen gegen den Verbraucherschutz einschalten. AFP/nd Kommentar Seite 4
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