Urteile für beide G20-Protestcamps in Hamburg erwartet

Bundesverfassungsgericht entscheidet über Verbot des Zeltlagers im Stadtpark / Eilantrag für Altona-Camp beim Verwaltungsgericht eingereicht

  • Elsa Koester
  • Lesedauer: 2 Min.

Im juristischen Gerangel um die Protestcamps gegen den G20-Gipfel in Hamburg werden am Mittwoch gleich zwei Urteile erwartet. »Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg zum G20-Camp Volkspark fällt heute«, schreibt der Account des geplanten aktivistischen Zeltlagers in Altona über Twitter. Die Veranstalter des »Antikapitalistischen Camps« im Hamburger Stadtpark erwarten ebenfalls zeitnah die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Die Beschwerde der Veranstalter ist bereits in Karlsruhe eingegangen, bestätigte eine Sprecherin dem epd am Montag. Der Eilantrag werde zügig bearbeitet. Wann die Entscheidung fällt, sei allerdings noch offen.

In beiden Fällen stehen die Richter vor der Entscheidung, ob es sich bei den angemeldeten Protestcamps um politische Veranstaltungen handelt – oder ob die Übernachtungen und die Versorgung der Aktivist*innen im Vordergrund stehen. Die Anwältin des Camps in Altona hatte noch in der Nacht einen Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht gestellt, um das Campverbot durch die Versammlungsbehörde vom Dienstag anzufechten. »Wir durchlaufen jetzt im Prinzip das gleiche Prozedere wie das Camp im Stadtpark«, sagte der Anmelder des Zeltlagers, Robert Jarowoy von der LINKEN in Altona, gegenüber »nd«. »Insofern erwarten wir mit Spannung das Urteil des Verfassungsgerichts.«

Obwohl sich die Konzepte für die politischen Versammlungen im Stadtpark und in Altona unterscheiden, signalisierte die Hamburger Polizei, ihr Verbot für das Camp in Altona noch einmal zu überdenken, sollte das Verfassungssgericht das andere Zeltlager am Mittwoch erlauben. Das Verwaltungsgericht hatte das Camp im Stadtpark erlaubt, das Oberverwaltungsgericht hatte ihm jedoch seinen Versammlungscharakter abgesprochen und das Zeltlager verboten. Die Aktivist*innen zogen nach Karlsruhe.

Was aber passiert, sollten beide Camps verboten bleiben? »So oder so treffen wir uns heute wie geplant um 18 Uhr im Volkspark Altona«, sagte Jarowoy. Thomas Deuber von Attac wurde in seiner Ankündigung etwas deutlicher: »Wir werden ganz praktisch beginnen, das Camp vorzubereiten«, sagte der Aktivist dem »nd«. Das beginne damit, schon einmal die Flächen abzustecken.

Die Anwältin des Bündnisses, Ulrike Donat, sagte, sie habe bei der Polizei bereits eine alternative Auftaktkundgebung angemeldet – die jedoch ankündigte, die Veranstaltung auf einen alternativen Kundgebungsort verlagern zu wollen. Auch das linksradikale Projekt »Rote Flora« bereitet sich auf den Fall eines Camp-Verbots vor. »Bei Verbot 19 Uhr Vollversammlung«, schrieben die Aktivist*innen über Twitter. mit Agenturen

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