Kanzleramt muss Gästelisten offenlegen
Berlin. Das Bundeskanzleramt muss die Gästelisten zu früheren dienstlichen Abendessen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) veröffentlichen und auch Anlässe und teilnehmende Privatpersonen benennen. Solch eine Auskunft werde die »Funktionsfähigkeit und Eigenverantwortung der Bundeskanzlerin« nicht beeinträchtigen, entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einer am Montag veröffentlichten einstweiligen Anordnung. (Az. VG 27 L 295.17) Die Richter entsprachen damit dem Antrag eines Vereins, der über die Tätigkeiten von Abgeordneten und über politische Entscheidungsprozesse berichtet. Bereits 2012 war das Kanzleramt verurteilt worden, die Gästeliste und die Küchenrechnung des Geburtstagsessens für den früheren Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann im April 2008 offenzulegen. AFP/nd
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