Deutliche Anhebung zum 1. Januar 2019

Zweitwohnungsteuer in Berlin

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»Einwohner, die nicht mit Erstwohnsitz in Berlin gemeldet sind, nutzen die kommunale Infrastruktur, deren Kosten aus dem Berliner Landeshaushalt finanziert werden«, erklärt Finanzsenator Matthias Kollatz-Ahnen (SPD) Die mit Zweitwohnsitz gemeldeten Einwohner zahlen dagegen ihre Einkommensteuer grundsätzlich dort, wo sich ihr Hauptwohnsitz befindet. Auch bei den Steuerzuweisungen des Bundes und beim Länderfinanzausgleich errechnet sich der Betrag, den Berlin bekommt, an der Zahl der Einwohner mit Hauptwohnsitz.

Zurzeit sind in Berlin rund 17 100 Wohnungen als Zweitwohnsitz gemeldet. Dazu kommt eine Dunkelziffer. So kam 2014 heraus, dass mehrere Bundestagsabgeordnete ihre Berliner Wohnung nicht angemeldet hatten. Viele Nebenwohnsitzinhaber sind Studenten an Berliner Hochschulen, die aber noch mit ihrem Erstwohnsitz bei ihren Eltern gemeldet sind.

Bemessen wird die Steuer an der Nettokaltmiete. Mussten bisher 5 Prozent als Zweitwohnungsteuer abgeführt werden, so wird dieser Betrag in Berlin nunmehr auf 15 Prozent angehoben. Wer eine Zweitwohnung hält, deren Kaltmiete 300 Euro im Monat beträgt, muss dann statt 180 künftig 540 Euro im Jahr ans Finanzamt zahlen. Wo ein Zweitwohnungsinhaber keine Miete zahlt, wird die Berechnungsgrundlage anhand des Mietspiegels ermittelt. Die Steuerpflicht besteht auch, wenn Erst- und Nebenwohnsitz in Berlin liegen. Neu ist, dass die Steuer künftig direkt ab der Anmietung der Zweitwohnung berechnet wird und nicht erst nach einem Jahr.

Die Einnahmen Berlins aus der Zweitwohnungsteuer stiegen in den letzten Jahren deutlich an - von knapp 2,3 Millionen Euro im Jahr 2010 auf fast 3,4 Millionen Euro 2016. Dabei ist der bisherige Berliner Steuersatz ausgesprochen niedrig. In Hamburg liegt er bei 8 Prozent, in Hannover zahlt man 10 Prozent und in Potsdam sogar 20 Prozent.

Aus: MieterMagazin 6/2017

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