Bei Verstößen drohen nun hohe Bußgelder

Neu seit 1. Juni 2017 zur Rücknahme von Elektroschrott

  • Lesedauer: 3 Min.

In Deutschland werden jährlich etwa 1,7 Millionen Tonnen Elektrogeräte verkauft, jedoch nur 40 Prozent werden ordnungsgemäß gesammelt, damit die Schadstoffe umweltgerecht behandelt und wertvolle Rohstoffe recycelt werden.

In Deutschland gilt seit dem 24. Juli 2016, dass Verbraucher Elektrogeräte mit einer Kantenlänge kleiner als 25 cm kostenlos bei Händlern, die Elektrogeräte auf einer Fläche von mindestens 400 Quadratmetern verkaufen - bei Onlinehändlern gilt die Versand- und Lagerfläche - zurückgeben können. Dabei ist die Rückgabe von Kleingeräten nicht an den Neukauf eines Gerätes gebunden. Die Geräte können auch bei anderen Unternehmen abgegeben werden als bei denen sie gekauft wurden. An der Umsetzung haperte es aber vielfach.

Nunmehr müssen ab 1. Juni 2017 Handelsunternehmen, die zur Rücknahme von Elektroaltgeräten verpflichtet sind und dies verweigern, mit einem Ordnungsgeld von bis zu 100 000 Euro rechnen. Bislang mussten Unternehmen, die eine Rückgabe ordnungswidrig ablehnten, mit keinen ernsthaften Konsequenzen rechnen. Die Vollzugsbehörden konnten keine Ordnungsgelder verhängen, weil die Bundesregierung in der ursprünglichen Fassung des »Elektro- und Elektronikgerätegesetzes« (ElektroG) Verstöße nicht als bußgeldbewehrt eingestuft hatte. Erst nach massiver Kritik der Deutschen Umwelthilfe (DUH) sowie anderer Umwelt- und Verbraucherschutzverbände erfolgte jetzt eine Änderung, so dass Verstöße dagegen nunmehr bußgeldbewehrt sind.

Die Deutsche Umwelthilfe forderte die Bundesländer zudem zur Kontrolle der Rücknahmeregelungen auf und kündigte eigene umfangreiche Tests in Geschäften und bei Onlinehändlern an. Eine Verpflichtung sei nur dann wirksam, wenn Verstöße auch eine Konsequenz haben und von Behörden Bußgelder tatsächlich verhängt werden.

Verbraucher über die Rücknahme alter Toaster, Rasierer oder Energiesparlampen zu informieren, sei die Voraussetzung, um Elektroaltgeräte umweltgerecht sammeln zu können, so die DUH. Dennoch fehlen in vielen Geschäften nach wie vor Hinweise zur Rücknahme ausgedienter Elektrogeräte. Zudem seinen die vorhandenen Informationen oft unvollständig oder fehlerhaft.

Damit die Rücknahme künftig auch umgesetzt wird, müssen Vertreiber die Verbraucher besser über ihre Rückgabemöglichkeiten informieren. Diese Informationen sollten gut sichtbar und verständlich sein sowie im Eingangsbereich und am Verkaufsregal platziert werden. Im Internet sollten Hinweise zur Geräterücknahme auf jeder Produktangebotsseite vorhanden sein.

Die DUH bietet Händlern ein neues Infoblatt, das Verbraucher auf einfache und verständliche Weise über die Rückgabe von Elektroaltgeräten informiert. Die Druckvorlage kann auf der Homepage der DUH kostenfrei heruntergeladen und verwendet werden. dpa/nd

Infos über die Rechte von Verbrauchern und die Pflichten von Händlern bei der Rücknahme von Elektroaltgeräten unter http:// www.duh. de/projekte/rueckgabe-alter-elektrogeraete/

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