Geraubte Doktortitel
Uni Leipzig arbeitet Demütigung homosexueller Akademiker in der NS-Zeit auf
Beim ersten Mal blieb der Titel noch erhalten. Im November 1937 war der Arzt Rudolf Klimmer in Frankfurt mit einem männlichen Prostituierten erwischt worden. In der NS-Zeit galten für derlei »Delikte« laut dem berüchtigten Schwulenparagrafen 175 harte Strafen. Klimmer, der 1930 an der Universität Leipzig mit einer Schrift über sexuellen Missbrauch von Kindern promoviert hatte, musste zwar fünf Monate ins Gefängnis; die Uni jedoch rührte sich noch nicht. Erst, als Klimmer 1941 erneut verurteilt wurde, hatte das auch berufliche Konsequenzen: Der Ärztegerichtshof untersagte ihm die medizinische Tätigkeit - und die Uni entzog ihm den Titel.
Die »Depromotion« ist ein bis jetzt wenig beleuchteter Aspekt der Bestrafung und Demütigung Homosexueller im NS-Staat. Dass diese verfolgt, verurteilt und - mit einem rosa Winkel auf der Kleidung - in Konzentrationslagern inhaftiert wurden, ist bekannt. Dass dies auch die Aberkennung akademischer Titel zur Folge haben konnte, wurde indes kaum thematisiert. In Leipzig etwa hat sich der Senat der Uni bereits 2001 in einem Beschluss von »Depromotionen« distanziert und sie als »Willkürakte« bezeichnet; es ging aber dabei explizit nur um Aberkennungen aus politischen, rassenideologischen oder aus Glaubensgründen. Die Uni Leipzig entzog von 1933 bis 1945 insgesamt 174 Doktortitel; im halben Jahrhundert zuvor waren es zehn.
Dass für den Entzug von mindestens sieben Titeln die sexuelle Orientierung ihrer Träger den Ausschlag gab, ist erst seit kurzem bekannt, sagt Georg Teichert, der Gleichstellungsbeauftragte der Universität, bei der Eröffnung der Ausstellung »Hier sollte Ihr Titel stehen«, mit der sich die Universität des Themas annimmt - als erste in der Bundesrepublik, wie Teichert betont. Die Schau ist bis 21. Juli im Foyer des »Neuen Augusteums« zu sehen. Teichert bezeichnet es als glücklichen Zufall, dass sie zustande kommt, kurz nachdem der Bundestag nicht nur die »Ehe für alle«, sondern auch die vollständige Rehabilitierung der Opfer des Paragrafen 175 in der Bundesrepublik beschlossen hat. Dort gab es bis 1969 rund 50 000 rechtskräftige Verurteilungen.
Im NS-Staat hatte eine bekannt gewordene Homosexualität oft dramatische Folgen, wie der Fall des Zoologen Hans Fritzsche zeigt. Er hatte in Leipzig über den Wasserfloh promoviert, im I. Weltkrieg gedient, im preußischen Agrarministerium gearbeitet - und war 1938 in Verdacht geraten, schwul zu sein. Er kam ins Gefängnis, wo er Anfang 1942 starb. Den Doktortitel hatte ihm die Universität im April 1941 aberkannt.
Ins Räderwerk gerieten höchst unterschiedliche Akademiker. Der Japanologe Johannes Ueberschaar etwa war überzeugter Nationalsozialist und Mitunterzeichner des Treuebekenntnisses zu Adolf Hitler. Als er indes in den Verdacht geriet, schwul zu sein, flog er aus der Partei, verlor seine Stelle - und den Titel. Zu der Zeit war er schon nach Japan geflohen.
Klimmer wiederum war Mitglied der KPD und lebte nach 1945 in der DDR, wo er einer der führenden Sexualwissenschaftler wurde. Eine Anerkennung als NS-Opfer aber wurde ihm verwehrt - eine Verfolgung als Homosexueller reichte dafür nicht aus. Vergebens kämpfte er auch für eine Straffreiheit schwuler Sexualität. Bei der Reform des entsprechenden Paragrafen, der danach nur noch Kontakte mit Minderjährigen unter Strafe stellte, erreichte er 1968 immerhin, dass auf eine Mindeststrafe verzichtet wurde. Offen zu seiner Homosexualität bekannt hat er sich nie.
Die Betroffenen einer »Depromotion« haben inzwischen die Möglichkeit, die Doktortitel erneuern zu lassen, wenn sie oder Angehörige das wünschen. Von den sieben Leipziger Opfern wurde bisher nur einer offiziell rehabilitiert, sagt Teichert. Ein »offizielles Gedenken« stehe noch aus, heißt es in der Ausstellung - die dafür immerhin ein Anfang ist.
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